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Internationaler Expertenbericht nimmt Ungarns Justizreformen unter die Lupe

Venedig Kommission prüft ungarisches Richter- und Gerichtsgesetz

Zwei ungarische Justizgesetze stehen auf dem Prüfstand einer internationalen Expertenkommission: Die Gesetze Nr. CLXII / 2011 (über den rechtlichen Status und die Besoldung der Richter) sowie Nr. CLXI / 2011 (über die Organisation und die Verwaltung der Gerichte) sind Gegenstand eines 30-seitigen Berichts der Venedig-Kommission, eines renommierten Beratungsgremiums des Europarats in rechtlichen Fragen.

Aus den 47 Mitgliedstaaten des Council of Europe (nicht zu verwechseln mit dem Rat der EU) wurden fünf namhafte Mitglieder der Venedig Kommission beauftragt, das Gutachten zu den jüngsten Neuerungen innerhalb der ungarischen Justiz zu verfassen. Gespräche mit den politisch und administrativ Verantwortlichen vor Ort in Ungarn bildeten dabei neben der Fachexpertise der Venedig Kommission die Grundlagen des Berichts, der auf eine Anfrage des ungarischen Außenministeriums vom Januar 2012 antwortet.
Der Bericht nimmt zu allen "heißen Eisen" Stellung, die in letzter Zeit im Zusammenhang mit den Änderungen der Justiz in Bezug auf mögliche Rechtsstaatsbedenken geäußert wurden, so etwa zu:

  • Standards der richterlichen Unabhängigkeit in Ungarn (Punkte III.-V.)
  • Auswirkungen auf den einzelnen Richter (VI.)
  • der Praxis der Geschäftsverteilung
  • der neuen Praxis der Ernennung aber auch der vorzeitigen Berentung ungarischer Richtern
  • dem neuen starken obersten Landes-Gerichtsorgan Ungarns (OBH bzw. Kurié) mit seinen weitreichenden Kompetenzen etwa im Bereich der Richterernennung.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, die beiden Gesetze in Verbindung mit der neuen Verfassung stellten eine potentielle "Gefährdung der richterlichen Unabhängigkeit" dar (vgl. die Punkte 116 folgende).

Eine ähnlich Wahrnehmung wurde auch aus den Reihen der in Ungarn aktiven deutschen Unternehmen hörbar: Im Konjunkturbericht 2012 der Deutsch-Ungarischen Industrie- und Handelskammer äußern die Investoren einen spürbaren Vertrauensverlust in puncto Rechtssicherheit; die Unternehmer sehen eine Stärkung der Rechtsstaatlichkeit folglich auch als zweitwichtigste unter den dringendsten Aufgaben Ungarns an.

Mehr zum Thema Justizreformen in Ungarn:

Germany Trade & Invest (30.05.2012)

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