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Investitionsrecht in der Tschechischen Republik

Die Tschechische Republik ist ein für Investoren sicheres Land. Zudem ist der EU-Staat Mitglied zahlreicher Internationaler Organisationen. 

Von Marcelina Nowak, Dmitry Marenkov

Investitionsanreize

Der rechtliche Rahmen für Investitionsanreize ist im Gesetz über Investitionsanreize (Zákon o investičních pobídkách Nr. 72/2000 Sb.) geregelt. Am 6. September 2019 trat das novellierte Gesetz über Investitionsanreize in Kraft. Die wichtigste Änderung betrifft die Vergünstigung von Projekten mit höherer Wertschöpfung, insbesondere Technologiezentren und Dienstleistungszentren für Unternehmen. Alle Anträge auf Investitionsanreize werden von der Regierung neu bewertet und genehmigt. Die Agentur für Wirtschaft und Investitionsförderung (CzechInvest) ist die für die Beantragung von Investitionsanreizen zuständige Organisation.  

Auch der Verband für Auslandsinvestitionen (Association for Foreign Investment) hält Informationen für potenzielle Investoren bereit. Ziel und Zweck der Organisation ist es,  Investoren bei Investitionen in der Tschechischen Republik umfassend zu unterstützen.

Public Private Partnership

Für die langfristige Zusammenarbeit von privaten Investoren mit der öffentlichen Hand in Form von “Public Private Partnership“ (PPP) ist das Konzessionsgesetz Nr. 134/2016 Sb. zu nennen, welches Konzessionsverträge mit einer Laufzeit von 15 bis 25 Jahren zulässt. Zu diesem Gesetz veröffentlichte das Ministerium für Regionale Entwicklung sog. Ausführungsbestimmungen in Form eines Leitfadens (Metodika ke koncesnímu zakonu).

Investitionsschutzabkommen und multilaterale Verträge

Die Tschechische Republik hat zahlreiche Abkommen zum Investitionsschutz geschlossen. Mit der Bundesrepublik Deutschland wurde am 2. Oktober 1990 ein Abkommen zum Investitionsschutz geschlossen. Es wird weiterhin angewendet. 

Exkurs: Am 5. Mai 2020 unterzeichneten 23 Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Abkommen zur Beendigung der bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Nach der Ratifizierung durch zwei Mitgliedstaaten ist es am 29. August 2020 in Kraft getreten. Auslöser für das Abkommen ist das sog. „Achmea“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2018. Darin urteilte der EuGH, dass die bilateralen Investitionsschutzabkommen mit dem EU-Recht unvereinbar sind.

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