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Recht kompakt | Ghana | Investitionsrecht

Investitionsrecht in Ghana

Nachstehend erhalten Sie Informationen zum ghanaischen Investitionsrecht, zu Investitionsanreizen sowie zum Investitionsschutz.

Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für Investitionen in Ghana ist unter anderem der Investment Promotion Centre Act, 2013 (Act 865). Daneben sind auch der Free Zone Act, 1995 (Act 504), der Petroleum (Exploration and Production) Act, 2016 (Act 919) und der Minerals and Mining Act, 2006 (Act 703) für Investoren relevant. Weitere Informationen sind abrufbar auf der Webseite der ghanaischen Investitionsbehörde Ghana Investment Promotion Centre (GIPC).

Investitionsbeschränkungen

Ausländische Investoren können in den meisten Bereichen investieren. Zu den Sektoren, die ausschließlich Ghanaern vorbehalten sind, gehören der Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen auf einem Markt, an einem Stand oder im Rahmen eines Kleingewerbes, der Betrieb von Taxi- und Autovermietungsdiensten mit einer Flotte von weniger als 25 Fahrzeugen, der Druck von Rubbelkarten für Telekommunikationsdienste, die Herstellung von grundlegenden Schreibwaren, der Einzelhandel mit pharmazeutischen Produkten, die Herstellung, Lieferung und der Handel mit Wasser in Beuteln, bestimmte Tätigkeiten im Glücksspielbereich sowie der Betrieb von Schönheits- und Friseursalons. In den für ausländische Investoren zugänglichen Bereichen besteht eine Mindestinvestitionssumme von 500.000 US-Dollar, wenn sich ein Unternehmen vollständig in ausländischem Besitz befindet, oder 200.000 US-Dollar bei Joint Ventures mit einem ghanaischen Partner. Bei Handelsunternehmen, die importierte Waren und Dienstleistungen kaufen und verkaufen und sich ganz oder teilweise in ausländischem Besitz befinden, muss die Investitionssumme mindestens eine Million US-Dollar betragen und das Unternehmen ist verpflichtet, mindestens 20 qualifizierte ghanaische Arbeitskräfte einzustellen. Lediglich bei Portfolioinvestitionen und Unternehmen, die ausschließlich im Exporthandel tätig sind, gibt es keine Mindestinvestitionssumme.

Darüber hinaus sind Unternehmen bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte an bestimmte Quoten gebunden. Im Erdölsektor gelten besondere zwingende Anforderungen an die lokale Beteiligung.

Laut der ghanaischen Verfassung können Ausländer keine Eigentumsrechte an Grundstücken erwerben. Sie dürfen hingegen lediglich Pachtrechte mit einer maximalen Dauer von 50 Jahren erlangen.

Investitionsanreize

Nach dem Investment Centre Promotion Act, 2013 gewährt die ghanaische Regierung spezifische Anreizpakete für identifizierte, strategische oder umfangreiche Investitionen. Zu den prioritären Sektoren gehören unter anderem die Verarbeitung von Agrarerzeugnissen, Mineraliengewinnung, Bergbau, Produktion, Landwirtschaft, Tourismus, Informations- und Kommunikationstechnologie, Infrastruktur, Energie, Strom und Erdöl. Je nach Höhe der Investitionssumme wird eine höhere Quote für die Einstellung von ausländischen Arbeitskräften möglich. Während bei einer Investitionssumme von 50.000 bis 250.000 US-Dollar nur eine ausländische Arbeitskraft eingestellt werden darf, ist bei einer Summe bis 500.000 US-Dollar die Einstellung von zwei, bei einer Summe bis 700.000 US-Dollar drei und darüber vier ausländischen Arbeitskräften möglich.

Investitionsanreize werden darüber hinaus in den Freihandelszonen (Free Zones) gewährt. So sind Investoren unter anderem für die ersten zehn Jahre ab Tätigkeitsaufnahme von der Körperschaftsteuer befreit. Danach gilt für Exporttätigkeiten ein reduzierter Körperschaftsteuersatz. Zudem sind Dividenden von der Quellensteuer befreit und die bedingungslose Rückführung von Dividenden, Nettogewinnen, auch aus dem Verkauf des Unternehmens, Zahlungen zur Bedienung von ausländischen Krediten sowie Gebühren und Kosten hinsichtlich Technologietransfer-Vereinbarungen wird garantiert. Außerdem dürfen Fremdwährungskonten bei ghanaischen Banken geführt werden.

Investitionsschutzabkommen

Der bilaterale Investitionsschutz- und -fördervertrag vom 24. Februar 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ghana über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen ist am 23. November 1998 in Kraft getreten und abrufbar auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. 

Investitionsstreitigkeiten

Ghana ist zudem seit 1966 Vertragsstaat der Konvention zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (Convention on the Settlement of Investment Disputes; ICSID-Konvention) vom 18. März 1965, in Kraft getreten am 14. Oktober 1966, abrufbar auf der Webseite des International Centre for Settlement of Investment Disputes.

Investitionsgarantien

Bei einem Investitionsvorhaben in Ghana können außerdem die Investitionsgarantien des Bundes hilfreich sein. Durch diese können sich insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor wirtschaftlich oder politisch bedingten Forderungsausfällen absichern. Weitere Informationen stehen auf der Webseite des AGA-Portals (AuslandsGeschäftsAbsicherung) der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.

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