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Recht kompakt | Tschechische Republik | Mindestlohn

Mindestlöhne in der Tschechischen Republik

In der Tschechischen Republik gibt es einen einheitlichen Mindestlohn, der jährlich neu bestimmt wird.

Von Marcelina Nowak | Bonn

In Tschechien wird der einheitliche Mindestlohn jährlich neu bestimmt. So hat die tschechische Regierung in ihrer Sitzung am 16. November 2020 die Regierungsverordnung Nr. 487/2020 Sb. verabschiedet, aufgrund derer der Grundbetrag des Mindestlohns mit Wirkung vom 1. Januar 2021 um 600 CZK auf 15.200 CZK pro Monat bzw. von 3,20 CZK bis 90,50 CZK pro Stunde angehoben wurde.

Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. 

Die Lohnnebenkosten setzen sich aus den Krankenkassenbeiträgen und den Sozialversicherungsbeiträgen zusammen. Zu letzteren gehören die Rentenversicherung, die Krankengeldversicherung und die Arbeitslosenversicherung.

Weitere Informationen zu den Lohnnebenkosten finden Sie im GTAI-Länderbericht "Lohn- und Lohnnebenkosten - Tschechische Republik."

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