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Neues PPP-Gesetz in Saudi-Arabien
Am 24. Juli 2021 wird im Königreich ein neues Gesetz über öffentlich-private Partnerschaften in Kraft treten.
19.07.2021
Von Jakob Kemmer | Bonn
Das neue PPP-Gesetz soll gleiche Wettbewerbsbedingungen für ausländische Investoren auf dem saudischen Markt schaffen. Insbesondere für Ausschreibungs- und Vergabeverfahren sollen nun die gleichen Standards, Regeln und Verfahren gelten, wie für saudi-arabische Investoren.
Zudem soll ausländischen Investoren und ihren Kreditgebern Sicherheit darüber gegeben werden, wie sie im Falle eines Rechtsstreits in Zusammenhang mit einem PPP-Vertrag behandelt werden.
Das neue Gesetz gilt für alle öffentlich-privaten Verträge, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Vertragsgegenstand liegt auf dem Gebiet von Infrastruktur oder der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen;
- Mindestvertragslaufzeit von fünf Jahren;
- quantitativ und qualitativ angemessene Verteilung der Risiken zwischen den Parteien.
Das Gesetz findet keine Anwendung auf PPP-Verträge, die vor seinem Inkrafttreten abgeschlossen wurden, es sei denn, es liegt eine behördliche Sondergenehmigung dafür vor.
- Neues PPP-Gesetz Saudi-Arabien
- GTAI-Länderbericht "Recht kompakt Saudi-Arabien"
- Aufzeichnung des GTAI-Webinars zu Saudi-Arabien vom 24. März 2021