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Rechtsmeldung | Saudi-Arabien | Recht der öffentlichen Aufträge

Neues PPP-Gesetz in Saudi-Arabien

Am 24. Juli 2021 wird im Königreich ein neues Gesetz über öffentlich-private Partnerschaften in Kraft treten.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Das neue PPP-Gesetz soll gleiche Wettbewerbsbedingungen für ausländische Investoren auf dem saudischen Markt schaffen. Insbesondere für Ausschreibungs- und Vergabeverfahren sollen nun die gleichen Standards, Regeln und Verfahren gelten, wie für saudi-arabische Investoren.

Zudem soll ausländischen Investoren und ihren Kreditgebern Sicherheit darüber gegeben werden, wie sie im Falle eines Rechtsstreits in Zusammenhang mit einem PPP-Vertrag behandelt werden.

Das neue Gesetz gilt für alle öffentlich-privaten Verträge, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vertragsgegenstand liegt auf dem Gebiet von Infrastruktur oder der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen;
  • Mindestvertragslaufzeit von fünf Jahren;
  • quantitativ und qualitativ angemessene Verteilung der Risiken zwischen den Parteien.

Das Gesetz findet keine Anwendung auf PPP-Verträge, die vor seinem Inkrafttreten abgeschlossen wurden, es sei denn, es liegt eine behördliche Sondergenehmigung dafür vor.

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