Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Recht kompakt | Tschechische Republik | Öffentliche Aufträge

Öffentliche Aufträge in der Tschechischen Republik

Alle wesentlichen Angaben zu öffentlichen Aufträgen müssen veröffentlicht werden.

Von Marcelina Nowak, Dmitry Marenkov

Ausschreibungsinformationen

In Tschechien sind sämtliche ausgeschriebenen öffentlichen Aufträge über das Internetportal des tschechischen Ministeriums für Regionalentwicklung abrufbar.

Im Informationssystems für öffentliche Aufträge unter „Publication of Information on Public Contracts“ findet sich ein Link zu einer Suchmaske für öffentliche Ausschreibungen (Tenders Electronic Daily – CZ).

Überschreiten die öffentlichen Aufträge die europäischen Schwellenwerte (beispielsweise Liefer- und Dienstleistungsaufträge 214.000 Euro; Bauaufträge 5.350.000 Euro), finden sich Informationen darüber auch auf europäischer Ebene. Die wichtigste Informationsplattform hierfür stellt das Tenders Electronic Daily dar. Die Nutzung des TED bedarf einer vorherigen Anmeldung.

Für Auskünfte zu öffentlichen Aufträgen stehen Ihnen bei Germany Trade & Invest auch die Ansprechpartner des Bereichs Entwicklungszusammenarbeit & Öffentliche Aufträge zur Verfügung.

Vergabeverfahren

Am 1. Oktober 2016 ist in Umsetzung der drei europäischen Vergaberichtlinien (Richtlinien 2014/23/EU bis 2014/25/EU) ein neues tschechisches Vergaberechtsgesetz (Zákon o zadávání veřejných zakázek Nr. 134/2016 Sb.) in Kraft getreten. Die Richtlinie 2014/23/EU regelt die Konzessionsvergabe, die Richtlinie 2014/24/EU die öffentliche Auftragsvergabe und bei der Richtlinie 2014/25/EU handelt es sich um die Sektorenrichtlinie. Die Richtlinien verfolgten das Ziel, die Vergabeverfahren einfacher und flexibler zu gestalten und eine wirksamere Bekämpfung von Vetternwirtschaft und Korruption zu ermöglichen. Darüber hinaus sollte KMU der Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen erleichtert werden.

Die Vergabeverfahren in Tschechien sind gemäß § 3 des Vergabegesetzes:

- das vereinfachte Sub-Limit-Verfahren,

- das offene Verfahren,

- das nicht-offene Verfahren,

- das Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung,

- das Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung,

- das Verfahren mit wettbewerblichem Dialog,

- das Innovationspartnerschaftsmanagement,

- das Konzessionsverfahren und 

- ein Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags im vereinfachten Verfahren.

Bei den Vergabeverfahren ist zu unterscheiden zwischen dem öffentlichen Wettbewerb, als einstufiges oder zweistufiges Verfahren, der Aufforderung an mehrere Bewerber zur Abgabe eines Angebotes, der Aufforderung an einen Bieter, dem vereinfachten Vergabeverfahren sowie den öffentlichen Aufträgen kleinen Umfangs. Die Wahl des Vergabeverfahrens richtet sich nach dem Wert des öffentlichen Auftrags, der Art des Auftrages und der Art des Auftraggebers. 

Das tschechische Offene Verfahren stellt das Pendant zur Öffentlichen Ausschreibung  beziehungsweise dem Offenen Verfahren (EU-Begriffsregelung; gilt für Ausschreibungen, die die europäischen Schwellenwerte überschreiten) in Deutschland dar. Charakteristisch für die Art der Vergabe ist auch in Tschechien, dass sie öffentlich bekannt gemacht wird und sich an alle interessierten Teilnehmer richtet. Dies bedeutet, dass jede Person, die meint, die notwendigen Qualifikationen zu erfüllen, ihr Angebot abgeben kann.

Das tschechische Nichtoffene Verfahren sieht eine zweistufige Verfahrensweise vor, bei der sich zunächst auf eine Bekanntmachung alle Interessenten bewerben können. Daraufhin werden mindestens drei, bzw. bei Ausschreibungen betreffend Verteidigung und Sicherheit fünf Bewerber, ausgewählt, die sich auf die Ausschreibung bewerben. Diese tschechische Art der Vergabe unterscheidet sich erheblich von seinem deutschen Gegenstück.

In Tschechien darf zwischen diesen beiden Verfahren frei gewählt werden.

Im vereinfachten Sublimit-Verfahren fordert der Auftraggeber mindestens fünf potentielle Bewerber auf, Angebote abzugeben.

Rechtsschutzsystem

Teilnehmer an einem tschechischen Vergabeverfahren haben die Möglichkeit, eine Verletzung ihrer Rechte beziehungsweise die Verletzung von Verfahrensregeln bei der Vergabestelle (zadavatel veřejné zakázky) zu beanstanden.

Die Rechtsverletzung muss innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung der betreffenden Handlung des Auftraggebers schriftlich erhoben werden.

Die Vergabestelle entscheidet über den Einspruch innerhalb von zehn Tagen. Gegen die Entscheidung der Vergabestelle kann beim Präsidenten der Aufsichtsbehörde UOHS (Úřad pro ochranu hospodářské soutěže) Einspruch eingelegt werden. Sollte auch dieser keinen Erfolg haben, ist gegen die Verwaltungsentscheidung stets vor dem Landgericht (Krajský soud) in Brno vorzugehen. Berufung kann vor dem Obersten Verwaltungsgericht (Nejvyšší správní soud) eingelegt werden.

Zusatzinformation

Es besteht die Pflicht, Informationen über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Handelsblatt und im Internet bekannt zu geben. Dort werden alle wesentlichen Angaben zu öffentlichen Aufträgen veröffentlicht. 



Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.