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Pflichtversicherung

Employers' Liability insurance

Eine grundsätzlich von allen Arbeitgebern abzuschließende Pflichtversicherung ist die Employers‘ liability insurance, die deren Arbeitnehmer gegen Gesundheits- und Körperschäden bei der Arbeit absichert. Anders als in Deutschland wird diese jedoch nicht bei einer Berufsgenossenschaft, sondern bei autorisierten Versicherern abgeschlossen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz Nr.--Nummer 57/1969 über Pflichtversicherungen für Arbeitgeber (Employers’ Liability (Compulsory Insurance) Act 1969). Weitere Informationen bietet das Merkblatt "Employers’ Liability (Compulsory Insurance) Act 1969 - A brief guide for employers" des Health and Safety Executive.

Public liability insurance / Product liability insurance

Britischen Unternehmen wird im Vereinigten Königreich zusätzlich der Abschluss einer freiwilligen public liability insurance (ähnlich einer Betriebshaftpflichtversicherung) und der Abschluss einer freiwilligen product liability insurance (ähnlich einer Produkthaftpflichtversicherung) empfohlen, die auch Schadensersatzansprüche von Dienstleistungsempfängern teilweise oder ganz abdecken können. Nähere Informationen zur englischen Produkthaftpflicht bietet Germany Trade & Invest in Recht kompakt Großbritannien.

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