Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Portal 21 Belgien

Reglementierung von Kfz-Sachverständigen

Das Gesetz vom 6.10.2011, in Kraft getreten am 20.11.2011, reformiert das Gesetz vom 15.5.2007 zur Anerkennung und zum Schutz des Berufs als Kfz-Sachverständiger und zur Schaffung eines Instituts für Kfz-Sachverständige (Loi relative à la reconnaissance et à la protection de la profession d'expert en automobiles et créant un Institut des experts en automobiles / Wet tot erkenning en bescherming van het beroep van auto-expert en tot oprichting van een Instituut van de auto-experts) und somit das Kfz-Sachverständigenwesen in Belgien: Nunmehr dürfen sowohl Selbständige als auch als Arbeitnehmer angestellte Personen die Zulassung als Kfz-Sachverständige beantragen. Überdies dürfen sich jetzt mehrere Kfz-Sachverständige unter dem Dach einer juristischen Person zusammenschließen und für diese Gesellschaft die Mitgliedschaft beim noch im Aufbau befindlichen belgischen Institut für Kfz-Sachverständige (Institut des experts en automobiles/Instituut van de auto-experts) beantragen.

Darüber hinaus stellt das Gesetz neue Anforderungen an die innere Verfassung dieses Instituts sowie an die Wahlen zu dessen verschiedenen Gremien. Belgische Kfz-Sachverständige müssen sich nicht nur in der Zentralen Datenbank der Unternehmen Belgiens (Banque-Carrefour des Entreprises/Kruispuntbank Ondernemingen), sondern künftig auch in die Kfz-Sachverständigenliste des Instituts eintragen lassen.

Schließlich novelliert das Gesetz auch die Voraussetzungen der Berufsqualifikation für diese Tätigkeit. Es gestaltet zudem die Berufsanerkennung von Kfz-Sachverständigen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die in Belgien tätig werden möchten, neu. Hintergrund diesbezüglich ist die belgische Umsetzung der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG).

Für die Zeit, in der das belgische Institut für Kfz-Sachverständige seine Arbeit noch nicht aufgenommen hat, bestehen Übergangsregelungen. Über diese informiert der belgische Föderale Öffentliche Dienst Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie in seinem Online-Auftritt. Dort stehen auch Antragsformulare für die Aufnahme in die belgische Kfz-Sachverständigenliste zur Verfügung.

Zum Thema:

Germany Trade & Invest (13.1.2012)

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.