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Elektro- und Sanitärinstallateure

Unternehmen für Elektroinstallationsarbeiten (elinstallatørvirksomheder), Gas- und Wasserinstallationen (vvs-installatørvirksomheder) sowie Kanalbauten (kloakmestervirksomheder) benötigen für die Ausführung dieser drei Tätigkeiten jeweils eine Genehmigung (autorisation) der dänischen Sicherheitsbehörde (Sikkerhedsstyrelsen). Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz zur Genehmigung von Unternehmen im Bereich der Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen sowie des Kanalbaus (Lov om autorisation af virksomheder på el-, vvs- og kloakinstallationsområdet). Das Gesetz wird durch zahlreiche Rechtsverordnungen präzisiert.

Die Genehmigung in einem der drei Bereiche wird erteilt, wenn das Unternehmen die Voraussetzungen des § 9 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 401/2014 erfüllt: Es muss im Unternehmen mindestens einen Fachkundigen (fagligt ansvarlig) i.S.v.--im Sinne von § 14 Absatz 1 Gesetz Nr. 401/2014 und ein anerkanntes Qualitätsmanagement-System (godkendt kvalitetsledelsessystem) gemäß § 20 Gesetz Nr. 401/2014 geben, über das Vermögen des Unternehmens darf kein Sanierungs- oder Insolvenzverfahren eröffnet worden sein (mehr hierzu im Abschnitt Insolvenzrecht dieses Länderberichts), das Unternehmen muss eine physische Adresse in einem EU-Land und die Gebühr i.S.v. § 18 Gesetz Nr. 401/2014 eingezahlt haben. Augenblicklich beträgt sie 1.250 dkr (etwa 170 Euro) (§ 3 Rechtsverordnung zur Genehmigung und zum Betrieb eines Unternehmens im Bereich der Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen sowie des Kanalbaus (Bekendtgørelse om autorisation og drift af virksomhed på el-, vvs- og kloakinstallationsområdet) in der Bekanntmachung Nr. 547 vom 30.5.2014). Auch muss der Unternehmensinhaber oder bei einer juristischen Person der Geschäftsführer eine schriftliche Erklärung abgeben, dass das Unternehmen oder er selbst in den letzten drei Jahren nicht gegen die in § 9 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 401/2014 genannten Gesetze verstoßen hat.

Welche dänischen Handwerksunternehmen diese Genehmigungen haben, ist für deutsche Dienstleistungsempfänger durch Einsicht in das online abrufbare Autorisationsregister des Sikkerhedsstyrelsen leicht ermittelbar (mehr hierzu im Abschnitt Register dieses Länderberichts).

Für die Durchführung einiger Tätigkeiten ist keine Genehmigung vom Sikkerhedsstyrelsen erforderlich. Einzelheiten regelt die Rechtsverordnung zu einfachen Arbeiten im Bereich Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen sowie Kanalbauten, die jedermann ausführen darf (Bekendtgørelse om simple arbejder på el-, vvs- og kloakinstallationsområdet, som enhver må udføre) in der Bekanntmachung Nr. 546 vom 30.5.2014. Auch dürfen Kabel und Wandrohre ohne Genehmigung verlegt werden, sofern man eine vom Sikkerhedsstyrelsen anerkannten Kurs besucht hat. Allerdings nimmt ein im jeweiligen Bereich autorisiertes Unternehmen den Anschluss und die Überprüfung der Kabel und Wandrohre vor. Einzelheiten regelt die Rechtsverordnung zum Verlegen von Kabeln und Wandrohren (Bekendtgørelse om føring af elkabler og vandrør) in der Bekanntmachung Nr. 541 vom 22.5.2014.

Die dänische Sicherheitsbehörde hat auf ihrer Internetseite Informationen für Elektroinstallateure / Elektriker (elinstallatører), Gas- (gasinstallatører) und Wasserinstallateure (vvs-installatører) sowie Kanalbauer (kloakinstallatører) zusammengestellt.

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