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Unfallversicherung und Absicherung von Berufskrankheiten

Durch das Gesetz zur Absicherung von Gesundheitsschäden aufgrund einer beruflichen Tätigkeit (Lov om arbejdsskadesikring) in der Bekanntmachung Nr.--Nummer 376 vom 31.3.2020 sind dänische Angestellte (egal, ob sie entgeltich oder unentgeltlich tätig sind; egal, ob sie vorübergehend oder fest angestellt sind) für den Fall von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten abgesichert. Nachfolgende Änderungen zählt das dänische Gesetzesportal in der Spalte links neben dem Gesetzestext auf.

In Dänemark muss jeder Arbeitgeber für seine bei ihm Angestellten eine Versicherung für Arbeitsunfälle (forsikringspligt for ulykker) abschließen und sie für den Fall von Berufskrankheiten absichern (sikringspligt for erhvervssygdomme) (§ 48 Absatz 4). Es besteht auch die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung (§ 48 Absatz 2). Bestimmte Tätigkeiten sind nach § 48 Absatz von der Versicherungsplicht ausgenommen.

Unter Arbeitsunfall (ulykke) ist dabei ein Personenschaden zu verstehen, der durch eine Ereignis oder eine Einwirkung im Zusammenhang mit der Arbeit plötzlich oder innerhalb von fünf Tagen danach verursacht wird (§§ 5 und 6). Die Versicherung übernimmt die mit einem Arbeitsunfall verbundenen Kosten (§ 49).

Was unter Berufskrankheit (erhvervssygdom) zu verstehen ist, definieren §§ 5 und 7. Für die finanzielle Absicherung muss der Arbeitgeber (anders als bei Arbeitsunfällen) keine Versicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abschließen. Vielmehr übernimmt diese Aufgabe die Arbejdsmarkedets Erhvervssygdomssikring (AES), eine unabhängige Einrichtung, die von der öffentlichen Hand geführt wird. Der Arbeitgeber zahlt an sie Beiträge. Diese werden pro Branche festgelegt. Weitere Informationen zur Arbejdsmarkedets Erhverssygdomssikring bietet das dänische Internetportal für Unternehmender virk.dk.

Unterlässt es der Arbeitgeber, eine Unfallversicherung abzuschließen und/oder seine Angestellten vor Berufskrankheiten abzusichern, verhängt die dänische Behörde für Gesundheitsschäden aufgrund einer beruflichen Tätigkeit (Arbejdsskadestyrelsen) gegen ihn eine Geldbuße (§§ 40 Absatz 1 i.V.m.--in Verbindung mit 82 Absatz 1). 

Informationen zum Thema Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bietet der Abschnitt Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz dieses Länderberichts.

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