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Gewerblicher Rechtsschutz

Der gewerbliche Rechtsschutz ist im italienischen Gesetzbuch über das gewerbliche Eigentum (Codice della Proprietà Industriale) zusammengefasst.

Der Antrag auf Erteilung eines Patents (brevetto), eines Gebrauchs- oder Geschmacksmusters bzw.--beziehungsweise einer Marke ist beim italienischen Patent- und Markenamt (Ufficio italiano brevetti e marchi) einzureichen.

Italienische Patente haben grundsätzlich eine Laufzeit von 20 Jahren. Die Laufzeit beginnt mit dem Anmeldetag. Der Fortbestand des Patents hängt davon ab, dass jährliche Gebühren entrichtet werden.

Die Schutzdauer für ein Gebrauchsmuster beträgt zehn Jahre, die vom Einreichungsdatum der Anmeldung zu berechnen sind. Geschmacksmuster gelten grundsätzlich für fünf Jahre, diese Laufzeit kann jedoch um jeweils fünf weitere Jahre bis zu einer Maximaldauer von 25 Jahren verlängert werden.

Die Dauer der Eintragung einer Marke, einschließlich einer bestehenden Eintragung, beträgt zehn Jahre seit dem Datum der Einreichung oder seit dem rechtswirksamen Datum der Erneuerung. Eingetragene Handelsmarken müssen obligatorisch innerhalb von fünf Jahren seit ihrem Eintragungsdatum benutzt werden. Ein Versäumnis bei der Benutzung der Marke hat den Verlust der Eintragung zur Folge, sofern es keine rechtfertigenden Gründe für eine Nichtbenutzung gibt.

Germany Trade & Invest (Stand: April 2022)

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