Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Portal 21 Liechtenstein

Registrierung

Offizielle Handelsregisterinformationen des Fürstentums Liechtenstein finden sich unter diesem Link.

Neben dem liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) enthält die Verordnung über das Öffentlichkeitsregister (ÖRegV) vom 11. Februar 2003 die für die Registrierung wichtigsten Vorschriften.

Hierzu gehören vor allem die Vorgaben der ÖRegV für:

  • Eintragungsverfahren (Artikel 25-41 insbesondere zu Anmeldungen, Belegen, Unvollständigkeiten, Löschungen und Änderungen)
  • Einzelfirmeneintragungen (Artikel 53)
  • Kollektiv- und Kommanditgesellschaftseintragungen (Artikel 54)
  • Aktiengesellschaften (Artikel 55-70)
  • Europäische Gesellschaften (Societas Europaea-SE, Artikel 70a)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Artikel 71-77)
  • Genossenschaften (Artikel 77-81)
  • Europäische Genossenschaften (Societas Cooperativa Europaea - SCE, Artikel 81a)
  • Zweigniederlassungen (Artikel 103-109).

Vorschriften zum amtlichen Verfahren zur Auflösung und Löschung im Öffentlichkeitsregister Liechtensteins (Artikel 114-119) sowie Regelungen zum Beschwerde-, Widerspruchs- und Einspruchsverfahren (Artikel 120-125) schließen die unternehmensrelevanten Vorgaben des liechtensteinischen Registerrechts ab.


Germany Trade & Invest (29.03.2022)

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.