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Neues zur Rechtsform der "Geschlossenen Aktiengesellschaft litauischen Rechts"

Online-Registrierung jetzt auch für mehrere, auch ausländische Aktionäre möglich

Die sogenannte Geschlossene Aktiengesellschaft litauischen Rechts (Uždaroji akcinė bendrovė – UAB) kann nun auch dann online registriert werden, wenn sie mehrere, auch ausländische Aktionäre hat.

So lautet eine der letzten Neuerungen des litauischen Registerrechts. War bisher schon die Gründung einer Geschlossenen Aktiengesellschaft mit nur einem (inländischen) Aktionär per Internet möglich, so wurde diese Option nunmehr auf die Kapitalgesellschaftsvariante mit mehreren, auch ausländischen Aktionären ausgeweitet.

Von den 4.469 im Jahr 2011 gegründeten litauischen UABs wurden bereits mehr als 20 % mit Hilfe des Online-Verfahrens registriert.

Die Geschlossene Aktiengesellschaft litauischen Rechts ist in vielem einer GmbH ähnlich, denn sie bietet etwa folgende Vorteile:

  • beschränkte Haftung
  • einfache Gründung
  • Vereinfachungen beim Mindestkapital
  • Möglichkeit einer "Ein-Mann-Aktiengesellschaft“
  • leichter Rechtsformwechsel hin zu einer "einfachen Aktiengesellschaft" (AB)

Im Gegensatz zur „einfachen“ Aktiengesellschaft (AB) ist die Geschlossene Aktiengesellschaft (UAB) nicht an der Börse notiert. Die litauische UAB ist mit diesen Vorteilen die in Litauen am häufigsten genutzte Gesellschaftsform.

Zum Thema Gesellschaftsregistrierung in Litauen:

Germany Trade & Invest (04.10.2011)

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