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Portal 21 Polen

Änderung des Zivilgesetzbuches

Garantiebestimmungen für polnischen Bauvertrag

Durch das Gesetz über die Änderung des polnischen Zivilgesetzbuches, veröffentlicht im Gesetzblatt der Republik Polen Dziennik Ustaw (Dz.U.) unter Dz. U. 2010. Nr. 40, Pos. 222 wurden die Vorschriften über den polnischen Bauvertrag (Umowa o roboty budowlane, Art. 647-658 des Zivilgesetzbuch) um Garantiebestimmungen ergänzt:

Die eingefügten Vorschriften beinhalten das Recht des Bauunternehmers im Rahmen des Bauvertrags eine Garantie (Gwarancja zapłaty) des Bauherren zur Sicherung seiner Vergütungsansprüche zu fordern. Die Kosten des Sicherungsmittels tragen die Parteien zu gleichen Teilen.

Die Änderung des polnischen Baurechts trat zum 16.4.2010 in Kraft und integriert und modifiziert die Bestimmungen des bisher geltenden und nun außer Kraft getretenen Gesetzes über die Zahlungsgarantien für Bauarbeiten (Ustawa z dnia 9 lipca 2003 r. o gwarancji zapłaty za roboty budowlane) in das polnische Zivilgesetzbuch (Kodeks cywilny).

Die Vorschriften finden entsprechende Anwendung im Verhältnis zwischen Bauunternehmer und Subunternehmer in Polen.

Weitere Basisinformationen zum polnischen Vertragsrecht finden sich in der Portal 21 - Rubrik Polen - Rechtsrahmen - Zivilrecht.

Dort sind unter anderem Inhalte zu diesen Themen:

  • Abschluss eines Vertrages in Polen
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Kaufvertrag
  • Eigentumsvorbehalt
  • Dienstleistungsvertrag in Polen
  • Werkvertrag und
  • Bauvertrag in Polen

(Germany Trade & Invest, 15.07.2010)

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