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Portal 21 Slowakei

Justizministerium schlägt Änderungen des slowakischen Insolvenzrechts vor

Stärkung der Gläubigerstellung und Verschärfung der Schuldnerhaftung stehen bevor

Die Rahmenbedingungen für „anständige Unternehmer“ sollen sich in der Slowakei verbessern, so die Justizministerin anlässlich der Vorstellung ihres Entwurfes einer Novellierung des slowakischen Insolvenzrechts.

Vor diesem Hintergrund stehen folgende Punkte im Fokus der geplanten Gesetzesnovelle:   

  • Einführung der Möglichkeit für Gläubiger, das Konkursverfahren früher, d.h. solange noch Vermögenswerte da sind, einzuleiten
  • Administrative Vereinfachung der Forderungsanmeldung
  • Verbesserung der prozessualen Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren.

Als wichtigster Punkt kann jedoch eine deutliche Verschärfung der Haftung der auf Schuldnerseite verantwortlich Handelnden genannt werden: so müssen diese bei nicht-rechtzeitiger Einlegung des Antrags auf Konkurseröffnung mit ihrem eigenen Vermögen bis zur Höhe des Stammkapitals einstehen.

Der Entwurf des Änderungsgesetzes zum slowakischen Insolvenzrecht (Návrh zákona, ktorým sa mení a dopĺňa zákon č. 7/2005 Z. z. o konkurze a reštrukturalizácii a o zmene a doplnení niektorých zákonov v znení neskorších predpisov a ktorým sa menia a dopĺňajú niektoré zákony) kann auf der Internetseite des slowakischen Justizministeriums zu laufenden Gesetzgebungsvorhaben (Portál právnych predpisov) im Originalwortlaut abgerufen werden.

Basisinformationen zum slowakischen Insolvenzrecht stehen zudem im Länderbeitrag Slowakei des Portal 21 zur Verfügung.

Quelle (u.a.): Pressemitteilung des slowakischen Justizministeriums vom 12.4.2011 sowie Gesetzesentwurf (Stand: 8.4.2011).

Germany Trade & Invest (21.04.2011)

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