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Spanien: Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie

Mit zwei jüngst erlassenen Gesetzen hat Spanien die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt - nachstehend: DL-RL) umgesetzt.

Am 24.11.2009 erschien im spanischen Gesetzesblatt (Boletín Oficial del Estado) das Gesetz Nr. 17/2009 vom 23.11. über den freien Zugang zu Dienstleistungstätigkeiten und ihrer Ausübung (Ley 17/2009, de 23 de noviembre, sobre el libre acceso a las actividades de servicios y su ejercicio). Dieses Gesetz verankert als sogenanntes „Horizontalgesetz“ die Regelungen der DL-RL im spanischen Recht.

Über 40 Fachgesetze ändert hingegen das am 23.12.2009 im Boletín Oficial del Estado veröffentlichte Gesetz Nr. 25/2009 vom 22.12. zur Modifikation verschiedener Gesetze zu ihrer Anpassung an das Gesetz über den freien Zugang zu Dienstleistungstätigkeiten und ihrer Ausübung (Ley 25/2009, de 22 de diciembre, de modificación de diversas leyes para su adaptación a la Ley sobre el libre acceso a las actividades de servicios y su ejercicio).

Als sogenannter Einheitlicher Ansprechpartner fungiert in Spanien das Internetportal www.eugo.es, das derzeit ausschließlich in spanischer Sprache zur Verfügung steht. Über dieses können Dienstleister aus anderen EU-Staaten, die dem Anwendungsbereich der DL-RL unterfallen, von der DL-RL erfasste Verfahren und Formalitäten abwickeln.

Germany Trade & Invest (12.01.2010)

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