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Portal 21 Tschechische Republik

Erneute Gesetzesnovelle zum Basisregister

Jetzt auch englischer Webauftritt des Grundregister-Informationssystems

Zum 30.12.2010 trat eine erneute Novelle des tschechischen Basisregistergesetzes (Gesetz Nr. 111/2009 Sb., Zákon o základních registrech) in Kraft.

Das Änderungsgesetz trägt die Nummer 424/2010 Sb. und sieht etwa Bestimmungen zur Auskunftserteilung (Artikel I. des Änderungsgesetzes, betrifft etwa die §§ 5 Absatz 4 und 18 Absatz 1 Buchstabe c) des Basisregistergesetzes) vor.

Zudem erfolgte die Änderung einer Vorschrift des tschechischen Baugesetzbuches, und zwar des § 121 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 183/2006 Sb. (hier eine englische Übersetzung des tschechischen Baugesetzbuches).

Das neue System der Grundregister in Tschechien sieht vor, dass vier zentrale Register im sog. tschechischen Informationssystem der Zentralregister (ISZR) zusammengeführt werden; zuletzt wurde aber dessen Start auf Juli 2012 verschoben (siehe hierzu die Portal 21 - Meldung vom 28.06.2010 unter dem Titel: Tschechien: Start des Basisregister-Systems verschoben - Gesetz verlängert Umsetzungsfristen für tschechisches Grundregister). Aus diesem Grund treten einige Bestimmungen des Änderungsgesetzes ebenfalls erst später in Kraft.

Seit dem Jahresbeginn 2011 steht das tschechische Informationssystem der Zentralregister auch auf Englisch zur Verfügung, und zwar als Czech Basic Register Information System; das Internetportal wird von der Verwaltung des tschechischen Basisregisters (Správa základních registrů-SZR, National Registers Authority) betreut.

Germany Trade & Invest (04.02.2011)

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