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Neues Handelsgesellschafts-Gesetz Tschechiens ersetzt bisheriges HGB

Zahlreiche Erleichterungen nicht zuletzt bei tschechischer GmbH

Eine lange erwartete grundlegende Neufassung des tschechischen Gesellschaftsrechts nimmt Formen an: Am 16.12. verabschiedete die Abgeordnetenkammer des tschechischen Parlaments das neue Gesetz über Handelsgesellschaften (Zákon o obchodních korporacích), welches in großen Teilen das bisherige Handelsgesetzbuch Tschechiens (Obchodní zákoník, Gesetz Nr. 513/1991 Sb., letzte Änderung durch Nr. 420/2011 Sb.) ersetzen wird.

Wichtigsten Änderungen im neuen tschechischen Gesellschaftsrecht sind u.a.:

  • Die Bestimmungen zur Gründung, zum Betrieb und zur Auflösung bzw. Abwicklung von Handelsgesellschaften oder Genossenschaften sind durchweg detaillierter und moderner
  • Die rechtlichen Regelungen zu handelsrechtlichen Schuldverhältnissen werden künftig in das neue tschechische BGB ausgelagert; nach noch geltendem Recht sind zahlreiche Vertragstypen im tschechischen HGB geregelt
  • Wichtige Neuigkeiten zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach tschechischem Recht, der sogenannten s.r.o. (společnost s ručením omezeným, bisher in den §§ 105-153e des tschechischen HGB geregelt), etwa einfachere Gründung, stark reduziertes Stammkapitel (nach neuem Recht reicht nach § 150 bereits nur eine Krone aus), vgl. §§ 138-250 des neuen tschechischen Gesetzes über Handelsgesellschaften
  • Nicht enthalten im neuen Gesetz über Handelsgesellschaften Tschechiens ist das Wettbewerbsrecht, welches im Bereich des Schutzes vor unlauterem Wettbewerb in das neue tschechische BGB ausgelagert wird, im Bereich des öffentlich-rechtlich überwachten Wettbewerbs aber auch weiterhin im tschechischen Gesetz über den Schutz des Wettbewerbs verbleiben wird (Gesetz Nr. 143/2001 Sb., letzte Änderung durch Nr. 188/2011 Sb.)
  • Die Übergangsregelungen zur Anwendung des neuen tschechischen Handelsrechts finden sich in den §§ 783-794 des Gesetzes; das Gesetz wird nach der obligatorischen Beteiligung des Senats, der Unterschrift des Staatspräsidenten und der Veröffentlichung im tschechischen Gesetzblatt Sbírka zákonů (Sb.) zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Zum Thema neues Gesellschaftsrecht in Tschechien:

  • Übersichtsseite der Abgeordnetenkammer des tschechischen Parlaments zum Gesetz über Handelsgesellschaften in Tschechien, enthält unter anderem den Gesetzesentwurf (Drucksache Nr. 363/3 der sechsten Legislaturperiode) und die Gesetzesbegründung (Důvodová zpráva)
  • GTAI, Bereich Recht, Meldung vom 23.11.2011 unter dem Titel: Tschechien - Neues Zivilrecht passiert Abgeordnetenkammer des tschechischen Parlaments
  • GTAI, Bereich Recht, Meldung vom 20.06.2011 unter dem Titel: Tschechien - Neues IPR-Gesetz im tschechischen Parlament.

Germany Trade & Invest (05.01.2012)

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