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Start des Basisregister-Systems verschoben

Gesetz verlängert Umsetzungsfristen für tschechisches Grundregister

In Tschechien wurde durch Gesetz Nr. 100/2010 Sb. die Einführung des sog. Systems der Basisregister (System základních registrů) auf Juli 2012 verschoben.

Die Grundlage für das zukünftige Basisregister bildet das tschechische Basisregistergesetz, Gesetz Nr. 111/2009 Sb. (Zákon o základních registrech), wobei ursprünglich eine Wirksamkeit zum 1. Juli 2010 vorgesehen war.

Das neue System der Grundregister in Tschechien sieht vor, dass vier zentrale Register im sog. Informationssystem der Grundregister (IZSR) zusammengeführt werden; dies betrifft (in Klammern jeweils die Normen im Basisregistergesetz):

  • Das Einwohnerregister (Registr obyvatel, §§ 3 a, 16-23)
  • Das Register der Juristischen Personen, der unternehmerisch tätigen natürlichen Personen wie auch der Organe der öffentlichen Verwaltung - Personenregister (Registr osob, §§ 3 b, 24-28)
  • Das Register der Adressen und Immobilien (Registr územní identifikace adres a nemovitnosti, §§ 3 c, 29-47)
  • Das Register der Rechte und Pflichten (Registr práv a povinnosti, §§ 3 d, 48-57).

Unternehmer wurden dabei als eine von fünf Gruppen wurden auf Nutzerseite ausgemacht. Die mit unterschiedlich gestaffelten Zugangsmöglichkeiten ausgestatteten Nutzergruppen sind dabei:

  • Organe der Staatsverwaltung (ustredni organy)
  • Bezirke (kraje)
  • Gemeinden (obce)
  • Unternehmer (podnikatel) und
  • Bürger (obcan).

Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Tschechischen Verwaltung der Zentralregister (Správa základních registrů) abrufbar (auf Tschechisch).

Germany Trade & Invest (28.06.2010)

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