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Employers' Liability insurance
Eine grundsätzlich von allen Arbeitgebern abzuschließende Pflichtversicherung ist die Employers‘ liability insurance, die deren Arbeitnehmer gegen Gesundheits- und Körperschäden bei der Arbeit absichert. Anders als in Deutschland wird diese jedoch nicht bei einer Berufsgenossenschaft, sondern bei autorisierten Versicherern abgeschlossen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz Nr.--Nummer 57/1969 über Pflichtversicherungen für Arbeitgeber (Employers’ Liability (Compulsory Insurance) Act 1969). Weitere Informationen bietet das Merkblatt "Employers’ Liability (Compulsory Insurance) Act 1969 - A brief guide for employers" des Health and Safety Executive.