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Registrierung zur Selbst-Zertifizierung

Nach den in der Verordnung Nr. 2214/2010 (Building Regulations 2010) festgelegten Bauvorschriften müssen in England bei bestimmten Bauarbeiten eine Bauanzeige (building notice) (Sektion 12 Absatz 2 i.V.m.--in Verbindung mit 13) und ggf.--gegebenenfalls sogar vollständige Baupläne (full plans) (Sektion 12 Absatz 2 i.V.m. 14) bei den zuständigen lokalen Behörde eingereicht werden. Dies gilt allerdings nicht für Unternehmer, die sich bei einer für die Selbst-Zertifizierung zuständigen Einrichtungen (self certification scheme) überprüfen und als kompetente Person (competent person) registrieren haben lassen (Sektion 20 i.Vm. Schedule 3 Building Regulations 2010).

Der Internetauftritt der englischen Regierungsbehörden enthält eine Übersicht über die verschiedenen Tätigkeiten, für die die Selbst-Zertifizierung in Frage kommt und über die Einrichtungen, die competent persons registrieren.

Die verschiedenen Einrichtungen stellen oft eine Suchmaske zur Verfügung, in der man nach an einem Ort bei dieser Einrichtung registrierten Unternehmen suchen kann, z.B.--zum Beispiel die British Standards Institution, die Elecsa Limited, die NAPIT Registration Limited und die NICEIC Group Ltd. Darüber hinaus haben sie auf eine Internetseite das Competent Person Register aufgebaut. In dem kann man nach competent persons - unabhängig davon, bei welcher Einrichtung sie registriert ist - suchen.

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