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Recht kompakt | Äthiopien | Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz in Äthiopien

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz in Äthiopien.

Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

Äthiopien ist nicht Mitglied in der Afrikanischen regionalen Organisation für geistiges Eigentum (African Regional Intellectual Property Organization, ARIPO). Das Land hat aber Beobachterstatus.

Der gewerbliche Rechtsschutz ist in Äthiopien insbesondere in folgenden Gesetzen geregelt: das Patentrecht in den Inventions, Minor Inventions and Industrial Designs Council of Ministers Regulations No. 12/1997 und das Warenzeichenrecht in der Trademark Registration and Protection Proclamation No. 501/2006 sowie in der Trademark Registration and Protection Council of Ministers Regulation No. 273/2012. Das Urheberrecht ist hingegen in der Copyright and Neighboring Rights Protection Proclamation No. 410/2004, in der Copyright and Neighboring Rights Protection (Amendment) Proclamation No. 872/2014 und in der Registration of Works Entitling Copyright and Neighboring Rights Council of Ministers Regulation No. 305/2014 geregelt. Gewerbliche Schutzrechte können bei der Ethiopian Intellectual Property Authority (EIPO) angemeldet werden. 

Weitere Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz in Äthiopien sind abrufbar auf der Webseite der World Intellectual Property Organization (WIPO). Dort finden sich auch Angaben zu Kontaktstellen im Land: Ethiopian Intellectual Property Authority.

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