Mehr zu:
AngolaSteuerrecht / Investitionsrecht, Investitionsanreize / Einkommensteuer / Körperschaftsteuer
Recht
Rechtsbericht Angola Steuerrecht
Die Regierung in Luanda hat vor kurzem sowohl einen One-Stop Shop für Investitionen eingerichtet als auch die Körperschaft- und Einkommensteuer angepasst.
13.08.2020
Von Katrin Grünewald | Bonn
Im Juni 2020 hat die angolanische Regierung ein Präsidialdekret erlassen, um einen One-Stop Shop für Investitionen (Cria a Janela Única do Investimento, JUI) zu errichten. Mit dieser Plattform sollen Privatinvestoren einen erleichterten Zugang zu den Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung erhalten. Die Plattform wird von der angolanischen Investitionsbehörde (Agência de Investimento Privado e Promoção das Exportações de Angola, AIPEX) betrieben und genutzt. Die AIPEX unterstützt Investoren bei der Durchführung ihrer Investitionsvorhaben und beantragt notwendige Genehmigungen und Dienstleistungen. Das Gesetz ist am 15. Juni 2020 in Kraft getreten.
Eine Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (Código do Imposto Industrial) führt zu einer Senkung des allgemeinen Körperschaftsteuersatzes von 30 auf 25 Prozent. Der reduzierte Körperschaftsteuersatz, der beispielsweise in den Bereichen Landwirtschaft, Tierzucht oder Fischerei anwendbar ist, wurde von 15 auf 10 Prozent reduziert. Auch die Körperschaftsteuer für Ölfirmen wurde auf 35 Prozent reduziert. Gestiegen von 30 auf 35 Prozent ist hingegen die Steuer im Banken-, Versicherungs- und Telekommunikationssektor.
Die angolanische Regierung hat das Körperschaftsteuerrecht im Wesentlichen in ein allgemeines und ein vereinfachtes Regime eingeteilt. Dem vereinfachten Regime unterfallen die Unternehmen, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, das heißt, es gilt für alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz, der weniger als 250.000 US-Dollar entspricht.
Der Verlustvortrag ist nach der Gesetzesänderung innerhalb von fünf statt vorher drei Jahren möglich. Die Quellensteuer für die Erbringung von Dienstleistungen von in Angola nicht ansässigen Unternehmen wurde zudem von 6,5 auf 15 Prozent erhöht. Unternehmen aus Ländern, mit denen Angola ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, sind von letzterer Erhöhung ausgenommen. Deutschland hat derzeit noch kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Angola abgeschlossen.
Auch die Einkommensteuersätze wurden durch Änderung des Einkommensteuergesetzes (Código do Imposto sobre os Rendimentos do Trabalho) angepasst. So wurde die Mindestschwelle für die Besteuerung des monatlichen Arbeitseinkommens von 35.001 (ca. 50 Euro) auf 70.001 angolanische Kwanzas (ca. 100 Euro) angehoben. Ebenso wurde der Mindeststeuersatz von 7 auf 10 Prozent und der Höchstsatz, der ab einem monatlichen Einkommen von 10.000.001 Kwanzas (ca. 14.200 Euro) gilt, von 17 auf 25 Prozent erhöht.
Zum Thema: