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Rechtsbericht | Belgien | Geldwäsche
Belgien veröffentlichte am 5. August 2020 ein Gesetz, mit dem die fünfte EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (Richtlinie (EU) 2018/843) in nationales Recht umgesetzt wurde.
24.08.2020
Von Julia Nadine Warnke | Bonn
Ziel des Gesetzes vom 20. Juli 2020 ist es, die Transparenz von Finanztransaktionen, Unternehmen und anderen juristischen Personen zu erhöhen und der Terrorismusfinanzierung wirksamer zu begegnen, insbesondere durch die Verringerung der Risiken im Zusammenhang mit der anonymen Verwendung von virtuellen Währungen und E-Geld-Instrumenten.
Das Gesetz sieht verschiedene Änderungen beziehungsweise Maßnahmen vor, welche zum 15. August 2020 in Kraft getreten sind.
Zu den wesentlichen Neuerungen zählen die Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Gesetzes auf neue "Verpflichtete" und die Herabsetzung der Schwelle für Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden bei E-Geld-Instrumenten. Zudem soll durch das Gesetz das Verfahren für den Zugang von „wirtschaftlich Berechtigten“ im Register der wirtschaftlichen Eigentümer (Ultimate Beneficial Owner), dem sogenannten UBO-Register, vereinfacht, die Sorgfaltspflichten harmonisiert und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten verbessert werden. Bei Nichteinhaltung der neuen Regelungen drohen Strafen und Bußgelder.
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