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Burkina FasoInvestitionsrecht, Investitionsanreize / Investitionsförderungsverträge
Recht
Recht kompakt | Burkina Faso | Investitionsrecht
Nachstehend erhalten Sie Informationen zum burkinischen Investitionsrecht, zu Investitionsanreizen sowie zum Investitionsschutz.
07.01.2021
Von Katrin Grünewald | Bonn
Rechtliche Grundlage für Investitionen in Burkina Faso ist das Loi N°038-2018/AN portant Code des investissements au Burkina Faso (Code des investissements). Zu beachten sind im Bergbausektor außerdem das Loi N° 036-2015/CNT portant Code minier du Burkina Faso (Code minier) und in den Bereichen Forst- und Weidenwirtschaft, Fischerei und Wildtierwirtschaft das Loi N°017-2018/AN du 17 mai 2018 portant code des investissements agro sylvo-pastoral, halieutique et faunique au Burkina Faso. Die Investitionsbehörde in Burkina Faso ist die Agence Burkinabè des Investissements (ABI).
Die ABI hat im Jahr 2018 die Agence de Promotion des Investissements du Burkina Faso (API-BF) ersetzt. Ihre Aufgabe ist es unter anderem, nationale und ausländische Direktinvestitionen in Burkina Faso zu fördern und die Behörden sowie Investoren bei der Beantragung von Genehmigungen und Lizenzen zu unterstützen.
Das Investitionsgesetz gilt für alle Unternehmen, die Ware produzieren oder verarbeiten sowie Dienstleistungen erbringen und dadurch beispielsweise Arbeitsplätze schaffen, den Export fördern, Waren und Dienstleistungen für den heimischen Markt anbieten oder Technologien, Forschung und Entwicklung modernisieren. Es gilt nicht für Unternehmen im Bergbausektor, in den Bereichen Weidenwirtschaft, Fischfang und Wildtierwirtschaft sowie für Unternehmen, die Bank- und Finanzdienstleistungen oder Telekommunikationsdienstleistungen anbieten oder rein kaufmännischen Tätigkeiten nachgehen.
Ausländische Investoren sind in Burkina Faso inländischen Investoren grundsätzlich gleichgestellt. Sie dürfen grundsätzlich in allen Bereichen investieren. In einigen Branchen können jedoch durch Dekrete Beschränkungen und Verfahrensregelungen erlassen werden. Um von den Vorteilen des Investitionsgesetzes profitieren zu können, muss die jeweilige Investition vom für Handel zuständigen Ministerium genehmigt werden. Für den Antrag sind Angaben über die Art des Investitionsvorhabens, den Standort, die Anzahl der zu schaffenden Arbeitsplätze, die benötigte Ausstattung und die Finanzierung zu machen.
Die burkinische Regierung gewährt Investoren verschiedene Investitionsanreize. Dazu werden die Investitionen in fünf Gruppen eingeteilt:
Gruppe A: Investition beträgt zwischen 100 Millionen und 500 Millionen FCFA
Gruppe B: Investition beträgt zwischen 500 Millionen und 2 Milliarden FCFA
Gruppe C: Investition beträgt zwischen 2 und 25 Milliarden FCFA
Gruppe D: Investition beträgt mindestens 1 Milliarde FCFA, es werden mindestens 30 dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen und mindestens 80 Prozent der hergestellten Güter sind für den Export bestimmt
Gruppe E: Investition beträgt mindestens 25 Milliarden FCFA.
Für Investitionen in den Sektoren Forst- und Weidenwirtschaft, Fischerei und Wildtierwirtschaft werden die Mindestbeträge auf ein Viertel reduziert.
Zu den im Rahmen der privilegierten Regime gewährten Investitionsanreizen gehören unter anderem eine Befreiung von der Mehrwertsteuer auf Betriebsmittel, eine Befreiung von der Körperschaftsteuer und von den Arbeitgeber- und Ausbildungsplatzabgaben sowie Zollerleichterungen.
Zwischen Deutschland und Burkina Faso besteht ein Investitionsschutz- und fördervertrag vom 22. Oktober 1996. Er ist am 21. November 2009 in Kraft getreten.
Burkina Faso ist seit 1966 Vertragsstaat der Konvention zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (Convention on the Settlement of Investment Disputes; ICSID-Konvention) vom 18. März 1965, in Kraft getreten am 14. Oktober 1966, abrufbar auf der Webseite des International Centre for Settlement of Investment Disputes. Damit können sich Investoren bei Investitionsstreitigkeiten gegen Staaten an das ICSID wenden.
Bei einem Investitionsvorhaben in Burkina Faso können außerdem die Investitionsgarantien des Bundes hilfreich sein. Durch diese können sich insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor wirtschaftlich oder politisch bedingten Forderungsausfällen absichern. Weitere Informationen stehen auf der Webseite des AGA-Portals (AuslandsGeschäftsAbsicherung) der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.
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