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Recht kompakt | Côte d'Ivoire | Investitionsrecht

Investitionsrecht in Côte d'Ivoire

Ausländische Investoren können in Côte d’Ivoire in allen Bereichen investieren und erhalten die gleichen Garantien wie inländische Investoren.

Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für Investitionen in Côte d’Ivoire ist die Ordonnance n° 2018-646 du 1er août 2018 portant Code des investissements. . Daneben sind auch branchenspezifische Gesetze wie das Loi n° 2014-138 du 24 mars 2014 portant Code minier, das Loi n° 1996-669 du 29 août 1996 portant Code pétrolier oder das Loi n° 2014-139 du 24 mars 2014 portant Code du tourisme zu beachten. Weitere Informationen sind abrufbar auf der Webseite der ivorischen Investitionsbehörde Centre de Promotion des Investissements en Côte d’Ivoire (CEPICI).

Investitionsbeschränkungen

Ausländische Investoren können in Côte d’Ivoire wie inländische Investoren in allen Bereichen investieren. Lediglich im Bereich Bergbau und in der Ölindustrie behält sich der ivorische Staat das Recht vor, sich an dem investierenden Unternehmen zu beteiligen.

Investitionsanreize

Investitionsanreize werden von der ivorischen Regierung in zwei verschiedenen Systemen gewährt, dem Deklarationssystem (régime de déclaration) und dem Genehmigungssystem (régime d’agrément). Zudem wird nach verschiedenen Zonen und Kategorien vorgegangen. Die drei Zonen gliedern sich in Zone A, die die Region um die Stadt Abidjan umfasst, Zone B mit 32 Städten und Gemeinden, inklusive der Hauptstadt Yamoussokro sowie der Hafenstadt Grand-Bassam, und Zone C mit den übrigen Städten und Gemeinden. Die vollständige Liste der Städte und Gemeinden ist einsehbar auf der Webseite der CEPICI. Zu den Kategorien gehören verschiedene Wirtschaftssektoren. So fallen unter Kategorie 1 die Agrarwirtschaft, die Gesundheitswirtschaft und das Gastgewerbe, sofern die Investitionen in letzterem in Zone A mindestens 5 Milliarden FCFA und in Zone B mindestens 2 Milliarden FCFA betragen. In Kategorie 2 fallen alle übrigen Wirtschaftssektoren. Nicht unterstützt werden der Handel, der Bank- und Finanzsektor, die nicht-industrielle Bauwirtschaft sowie die freien Berufe. Je nach Zone und Kategorie der Investition werden verschiedene steuerliche Anreize gewährt, unter anderem eine Befreiung von der Einkommensteuer, von Beiträgen für Lizenzen und Patente oder Steuergutschriften auf die Mehrwert- oder Einkommensteuer. 

Große ausländische Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 1 Milliarde FCFA, die den Investitionsanreizen des Investitionsgesetzes unterliegen, können zusätzliche steuerliche Vergünstigungen erreichen, wenn mindestens 80 Prozent der Führungskräfte und leitenden Angestellten Ivorer sind, 25 Prozent an Aufträgen an ivorische Unternehmen vergeben werden oder mindestens 34 Prozent des Kapitals im Besitz ivorischer Investoren ist.

Weitere Investitionsanreize werden auch in der Freihandelszone (Zone Franche) Grand-Bassam gewährt. Die Freihandelszone ist auf Unternehmen aus den Bereichen Biotechnologie, Informationstechnologie und Kommunikation beschränkt. Für die Aufnahme in die Freihandelszone muss ein Unternehmen in einem der drei genannten Bereiche tätig sein und eine Lizenz bei der VITIB SA erwerben, die für die Verwaltung der Freihandelszone zuständig ist.

Investitionsschutzabkommen

Der bilaterale Investitionsschutz- und fördervertrag vom 27. Oktober 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Côte d‘Ivoire über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen ist am 10. Juni 1968 in Kraft getreten und abrufbar auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Investitionsstreitigkeiten

Die Republik Côte d´Ivoire ist seit 1966 Vertragsstaat der Konvention zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (Convention on the Settlement of Investment Disputes; ICSID-Konvention) vom 18. März 1965, in Kraft getreten am 14. Oktober 1966, abrufbar auf der Webseite des International Centre for Settlement of Investment Disputes.

Investitionsgarantien

Bei einem Investitionsvorhaben in Côte d’Ivoire können außerdem die Investitionsgarantien des Bundes hilfreich sein. Durch diese können sich insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor wirtschaftlich oder politisch bedingten Forderungsausfällen absichern. Weitere Informationen stehen auf der Webseite des AGA-Portals (AuslandsGeschäftsAbsicherung) der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.

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