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China: Gewerblicher Rechtsschutz

Der Schutz geistigen Eigentums gewinnt in den letzten Jahren in China immer mehr an Bedeutung. Gesetzesreformen im Patent- und Urheberrecht traten im Juni 2021 in Kraft. 

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Patentrecht

Die Schutzrechtstypen Patente, Gebrauchsmuster und Design werden alle im Patentgesetz (PG) und den diesbezüglichen Durchführungsbestimmungen geregelt. Der Antrag auf Erteilung eines Patents oder Gebrauchsmusters ist bei der Patentverwaltungsbehörde des Staatsrates zu stellen (Art. 3 PG). Die Schutzfrist für Erfindungspatente beträgt 20 Jahre, für Gebrauchsmuster zehn Jahre ab dem Tag der Anmeldung (Art. 42 PG).

Bereits im Dezember 2015 wurde ein Entwurf zur Überarbeitung des PG vorgelegt. Am 1. Juni 2021 sind die am 17. Oktober 2020 verabschiedeten Änderungen des PG in Kraft getreten.

Zu den Neuerungen gehören insbesondere eine Erhöhung der Schutzdauer von Designs (design patents) von zehn auf 15 Jahre ab Anmeldetag, eine Erhöhung der Entschädigungszahlungen bei Patentverletzungen auf bis zu 5 Millionen RMB sowie die Einführung von sogenanntem "Strafschadensersatz" (punitive damages) in Art. 71 PG.

Das chinesische Patentamt ist die China National Intellectual Property Administration (CNIPA).

Markenrecht

Markenrechte unterliegen dem im Mai 2014 umfassend reformierten Markengesetz (Trademark Law, TL) sowie den Umsetzungsrichtlinien und wurden internationalen Standards angepasst. Die Anmeldung der Marke erfolgt beim Markenamt (bei der CNIPA). Die Schutzfrist beträgt zehn Jahre ab Eintragung mit Verlängerungsmöglichkeit (Art. 39, 40 TL), welche auf elektronischem Weg erfolgen kann.

Das TL führt das Multi-Class-System ähnlich der Markenanmeldung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ein.

Materiell-rechtlich soll das TL besser gegen sogenannte "Bad-Faith-Anmeldungen" schützen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die (teils professionell betriebene) Anmeldung einer ausländischen Marke, die in China noch nicht geschützt ist. Die Bösgläubigkeit stand auch bei den am 1. November 2019 in Kraft getretenen Änderungen des TL im Mittelpunkt. In Art. 4 Abs. 1 TL wurde ergänzt, dass bereits Markenanmeldungen, die "in bösem Glauben" und ohne Benutzungsabsicht erfolgen, vom Markenamt abgelehnt werden sollen. Hierbei verfügt dieses über einen weiten Ermessensspielraum. Der ältere Markeninhaber oder jeder interessierte Beteiligte können nach Art. 33 TL innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe einer Markenanmeldung Widerspruch gegen die Eintragung einlegen, wenn sie der Ansicht sind, die Anmeldung verstoße gegen diese Bestimmungen. Liegt ein Verstoß vor, hat das Markenamt die eingetragene Marke für nichtig zu erklären (Art. 44 TL). Nach Art. 68 TL können böswillige Markenanmeldungen Verwaltungsstrafen wie Verwarnungen oder Geldbußen zur Folge haben. Die maximale Höhe des Strafschadensersatzes (punitive damages) für die absichtliche Markenverletzung in bösem Glauben gemäß Art. 63 TL wurde erhöht. Die Höchstsumme der gesetzlichen Entschädigung beträgt 5 statt 3 Millionen RMB.

Urheberrecht

Das im Urheberrechtsgesetz (Copyright Law) geregelte Urheberrecht schützt nach Art. 3 Copyright Law in erster Linie Schriftwerke, mündlich vorgetragene Werke, Theater-, Tanz- und Musikwerke, Werke der bildenden Kunst, Fotografie, Film- und Bildaufzeichnungen, Computersoftware, Diagramme, Landkarten und sonstige Zeichnungen. Grundsätzlich erlischt das Urheberrecht 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers; für Werke juristischer Personen sowie Filmwerke und ähnliche Werke (Fotografie) gilt eine Schutzfrist von 50 Jahren seit der ersten Veröffentlichung des Werkes (Art. 21 des Gesetzes).

Die am 11. November 2020 verabschiedeten Änderungen des Copyright Law sind am 1. Juni 2021 in Kraft getreten. Zum Beispiel beträgt die Höhe des gesetzlichen Schadensersatzes bei Urheberrechtsverletzungen nun gemäß Art. 54 Copyright Law mindestens 500 RMB und maximal 5 Millionen RMB. Zudem wurde im Falle der vorsätzlichen Verletzung beim Vorliegen schwerwiegender Umstände die Möglichkeit von Strafschadensersatz von bis zum Fünffachen des tatsächlichen Schadens eingeführt.

Zuständige Behörde ist die National Copyright Administration (NCAC).

Internationale Mitgliedschaft

China ist unter anderem Mitglied folgender internationaler Übereinkommen:

  • der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO/OMPI);
  • der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ);
  • des Straßburger Abkommens über die Internationale Patentklassifikation (IPC);
  • des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT);
  • des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken;
  • des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken;
  • des WIPO Urheberrechtsvertrages (WCT);
  • des WIPO-Vertrags über Darbietungen und Tonträger;
  • des TRIPS-Übereinkommens der WTO (Hinweis: GTAI-Informationen zum Thema TRIPS sind abrufbar unter WTO und geistiges Eigentum).

Das Abkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und China über geografische Angaben trat am 1. März 2021 in Kraft.

Außerdem sind am 5. Mai 2022 zwei weitere internationale Verträge im Bereich des Design- sowie im Urheberrecht für China in Kraft getreten, dazu: GTAI-Rechtsmeldung vom 25. Februar 2022.

IP-Spezialgerichte

Auf Beschluss des Nationalen Volkskongresses wurden 2014 Spezialgerichte in Peking, Shanghai und Guangzhou eingerichtet. Diese IP-Gerichte sind örtlich für die entsprechende Stadt zuständig, das in Guangzhou für die gesamte Provinz Guangdong außer für die Stadt Shenzhen. Sachlich zuständig sind die IP-Gerichte für das Patentrecht und andere Bereiche, die einen hohen Spezialisierungsgrad erfordern (wie etwa Patente auf Pflanzensorten oder Halbleiterdesign).

Anfang 2021 entstand mit dem "Hainan Free Trade Port Intellectual Property Court" das vierte IP-Spezialgericht.

Inzwischen bestehen daneben "IP Tribunals" in verschiedenen Städten sowie seit Januar 2019 das landesweit zuständige "IP Appellate Tribunal" des Obersten Volksgerichts.

Spezielle Internetgerichte in Hangzhou (seit August 2017), Peking und Guangzhou sind mit Online-Internetstreitfällen über IP-Verletzungen befasst.

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