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Der Schutz geistigen Eigentums gewinnt in den letzten Jahren in China immer mehr an Bedeutung.
17.07.2020
Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick
Die Schutzrechtstypen Patente, Gebrauchsmuster und Design werden alle im Patentgesetz und den diesbezüglichen Durchführungsbestimmungen geregelt. Der Antrag auf Erteilung eines Patents oder Gebrauchsmusters ist bei der Patentverwaltungsbehörde des Staatsrates zu stellen (Art. 3 Patentgesetz). Die Schutzfrist für Erfindungspatente beträgt 20 Jahre, für Gebrauchsmuster zehn Jahre ab dem Tag der Anmeldung (Art. 42 Patentgesetz).
Eine erneute Überarbeitung des Patentgesetzes ist in Arbeit. Der bereits im Dezember 2015 vorgelegte Entwurf sieht unter anderem die Stärkung der mit der Durchsetzung von Patentrechten befassten Behörden sowie eine Erhöhung der Entschädigungszahlungen bei Patentverletzungen vor. Auch die Erhöhung der Schutzdauer von Designs auf 15 Jahre ab dem Tag der Anmeldung zählt zu den geplanten Änderungen. Eine Veröffentlichung zur Kommentierung erfolgte Anfang 2019.
Am 1. Februar 2020 trat eine Überarbeitung der Patentprüfungsrichtlinien der China National Intellectual Property Administration (CNIPA) in Kraft.
Markenrechte unterliegen dem im Mai 2014 umfassend reformierten Markengesetz (Trademark Law, TL) sowie den Umsetzungsrichtlinien und wurden internationalen Standards angepasst. Die Anmeldung der Marke erfolgt beim Markenamt (China National Intellectual Property Administration). Die Schutzfrist beträgt zehn Jahre ab Eintragung mit Verlängerungsmöglichkeit (Art. 39, 40 TL), welche auf elektronischem Weg erfolgen kann.
Das Markengesetz führt das Multi-Class-System ähnlich der Markenanmeldung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ein.
Materiell-rechtlich soll das Gesetz besser gegen sogenannte „Bad-Faith-Anmeldungen“ schützen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die (teils professionell betriebene) Anmeldung einer ausländischen Marke, die in China noch nicht geschützt ist. Die Bösgläubigkeit stand auch bei den am 1. November 2019 in Kraft getretenen Änderungen des Markengesetzes im Mittelpunkt. In Art. 4 Abs. 1 TL wurde ergänzt, dass bereits Markenanmeldungen, die „in bösem Glauben“ und ohne Benutzungsabsicht erfolgen (sogenanntes „trademark squatting“), vom Markenamt abgelehnt werden sollen. Hierbei verfügt dieses über einen weiten Ermessensspielraum. Bisher spielte Bösgläubigkeit hauptsächlich im Zusammenhang mit der Prüfung der Nichtigkeit einer Marke eine Rolle. Der ältere Markeninhaber oder jeder interessierte Beteiligte können nach Art. 33 TL innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe einer Markenanmeldung Widerspruch gegen die Eintragung einlegen, wenn sie der Ansicht sind, die Anmeldung verstoße gegen diese Bestimmungen. Liegt ein Verstoß vor, hat das Markenamt die eingetragene Marke für nichtig zu erklären (Art. 44 TL). Nach Art. 68 TL können böswillige Markenanmeldungen Verwaltungsstrafen wie Verwarnungen oder Geldbußen zur Folge haben.
Die maximale Höhe des Strafschadensersatzes (punitive damages) für die absichtliche Markenverletzung in bösem Glauben gemäß Art. 63 TL wurde erhöht. Die Höchstsumme der gesetzlichen Entschädigung beträgt nunmehr 5 statt 3 Millionen RMB. In Art. 63 TL ist nun zudem vorgesehen, dass auf Antrag des Markeninhabers das Gericht die Vernichtung von Produkten, die gefälschte Marken tragen, und die Vernichtung der zur Herstellung solcher gefälschten Waren verwendeter Materialien sowie Werkzeuge anzuordnen hat, ohne eine Entschädigung zu gewähren.
Das im Urheberrechtsgesetz (Copyright Law) geregelte Urheberrecht schützt nach Art. 3 Copyright Law in erster Linie Schriftwerke, mündlich vorgetragene Werke, Theater-, Tanz- und Musikwerke, Werke der bildenden Kunst, Fotografie, Film- und Bildaufzeichnungen, Computersoftware, Diagramme, Landkarten und sonstige Zeichnungen. Grundsätzlich erlischt das Urheberrecht 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers; für Werke juristischer Personen sowie Filmwerke und ähnliche Werke (Fotografie) gilt eine Schutzfrist von 50 Jahren seit der ersten Veröffentlichung des Werkes (Art. 21 Copyright Law).
Im Urheberrechtsgesetz sind Änderungen geplant. Zum Beispiel soll eine Registrierung der umfassten Werke ermöglicht werden und es ist neben einigen sprachlichen Anpassungen nun in Art. 53 des Entwurfs ein Strafschadensersatz von bis zum Fünffachen des tatsächlichen Schadens vorgesehen und der gesetzliche Schadensersatz soll von einer halben Million RMB auf 5 Millionen RMB erhöht werden. Die Öffentlichkeit hatte bis zum 13. Juni 2020 die Möglichkeit zur Kommentierung des Änderungsentwurfs.
China ist unter anderem Mitglied folgender internationaler Übereinkommen:
Auf Beschluss des Nationalen Volkskongresses wurden 2014 Spezialgerichte in Peking, Shanghai und Guangzhou eingerichtet. Diese IP-Gerichte sind örtlich für die entsprechende Stadt zuständig, das in Guangzhou für die gesamte Provinz Guangdong außer für die Stadt Shenzhen. Sachlich zuständig sind die IP-Gerichte für das Patentrecht und andere Bereiche, die einen hohen Spezialisierungsgrad erfordern (wie etwa Patente auf Pflanzensorten oder Halbleiterdesign).
Inzwischen bestehen daneben 18 „IP Tribunals“ in verschiedenen Städten sowie seit Januar 2019 das landesweit zuständige „IP Appellate Tribunal" des Obersten Volksgerichts.
Spezielle Internetgerichte in Hangzhou (seit August 2017), Peking und Guangzhou sind mit Online-Internetstreitfällen über IP-Verletzungen befasst.
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