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Rechtsbericht Dänemark Coronavirus

Dänemark: Coronavirus und Verträge

Die anhaltende Corona-Pandemie birgt weitreichende wirtschaftliche Probleme  - auch für die deutsch-dänischen Beziehungen. Viele Verträge werden nicht wie geplant durchführbar sein.

Von Nadine Bauer | Bonn

Einleitung

Die Pandemie und die mit ihr einhergehenden Beschränkungen belasten vor allem Unternehmen stark. Die dänische Regierung hat daher bereits diverse Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftlichen Folgen abzumildern. Auch für Grönland wurden Hilfsmaßnahmen beschlossen. Doch welche Auswirkungen hat die Covid-19-Pandemie auf Vertragsbeziehungen?

Individualvertragliche Regelungen

Viele internationale Verträge enthalten eine sogenannte Force Majeure- beziehungsweise Höhere Gewalt-Klausel. In solchen Fällen geht diese den gesetzlichen Bestimmungen vor.

Was genau individualvertraglich unter höherer Gewalt zu verstehen ist, ist häufig durch vertragliche Konkretisierung festgelegt. Maßgeblich zur rechtlichen Einschätzung ist daher ein direkter Blick in den Vertrag, denn oftmals sind dort explizit Anwendungsfälle genannt. Ist einer dieser Anwendungsfälle einschlägig, so erleichtert dies die Berufung auf das Vorliegen höherer Gewalt. Zusätzlich ist aber auch erforderlich, dass das Ereignis höherer Gewalt in dem spezifischen vertraglichen Kontext die Erfüllung unmöglich macht oder die betroffene Partei in unangemessener Weise belastet.

Ob die durch die Coronakrise verursachte Situation ein Ereignis höherer Gewalt darstellt, hängt im Ergebnis von der jeweiligen Ausgestaltung einer entsprechenden Klausel und den individuellen Umständen ab. Demnach hat eine konkrete Betrachtung des Einzelfalles zu erfolgen, eine pauschale Beantwortung ist nicht möglich.

Höhere Gewalt im dänischen Recht

Ergänzend oder für den Fall, dass der Vertrag keine Regelung zur höheren Gewalt enthält, ist auf die gesetzlichen Bestimmungen zurückzugreifen. Im Allgemeinen wird höhere Gewalt als ein von außen einwirkendes und unerwartetes Ereignis definiert, das nicht abgewendet werden kann und das eine Vertragspartei an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen hindert. Voraussetzung für die Annahme höherer Gewalt sind somit Unvorhersehbarkeit und Unabwendbarkeit des Ereignisses.

Im dänischen Recht wird allgemein die Auffassung vertreten, dass höhere Gewalt als Grund für eine Haftungsbefreiung geltend gemacht werden kann - auch wenn eine entsprechende Klausel nicht im Vertrag enthalten ist. Dies geht zurück auf die Regelung in § 24 des dänischen Gesetzes über den Verkauf von Waren (Købeloven). Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Parteien vertraglich nicht explizit gegen die Geltung des Rechtskonstrukts der höheren Gewalt ausgesprochen haben. Zudem wenden die dänischen Gerichte höhere Gewalt nur sehr restriktiv an.

Eine rein „wirtschaftliche höhere Gewalt“ wird von den dänischen Gerichten im Allgemeinen abgelehnt. In einem solchen Fall ist die Vertragserfüllung zwar grundsätzlich noch möglich, sie stellt aber eine finanziell erheblich höhere Belastung als ursprünglich angenommen für eine der Parteien dar. Ohne Vorliegen weiterer Umstände kommt es in diesem Fall regelmäßig nicht zur Vertragsauflösung.

Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, muss nachweisen können, dass die Vertragserfüllung infolge des COVID19-Ausbruchs unmöglich war. Zudem trifft sie eine Meldepflicht gegenüber ihrer Vertragspartei, dass die Leistung infolge höherer Gewalt nicht vertragsgemäß erbracht werden kann.

Fazit

Um die Auswirkungen der Verbreitung des Coronavirus auf Vertragsbeziehungen einschätzen zu können, ist es wichtig, den konkreten Vertrag genau zu prüfen. Enthält dieser eine Klausel zu höherer Gewalt, so kann diese mit bestimmten Informationspflichten gegenüber dem Vertragspartner (oftmals in Verbindung mit einem Fristerfordernis) versehen sein.

Enthält der Vertrag keine Force Majeure-Klausel, so kennt aber auch das dänische Recht Ereignisse höherer Gewalt. Ob die Corona-Pandemie als ein solches anzusehen ist, hängt von einer Einzelfallbetrachtung ab.

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GTAI-Themenspecial Coronavirus: Über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf Auslandsmärkte sowie damit verbundene rechtliche und zollrechtliche Fragestellungen berichten wir in unserem Themenspecial.

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