Dieser Inhalt ist relevant für:
DänemarkGewerblicher Rechtsschutz, übergreifend / Patentrecht, Musterrecht / Warenzeichenrecht, Markenrecht, Markenpiraterie
Recht
Recht kompakt | Dänemark | Gewerblicher Rechtsschutz
Dem gewerblichen Rechtsschutz unterliegen Patente und Gebrauchsmuster, Marken sowie Geschmacksmuster (Designs).
02.11.2020
Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf | Bonn
Rechtsgrundlage für Patente ist das Patentgesetz (Patentloven), für Marken das Markengesetz (Varemærkeloven), für Gebrauchsmuster das Gebrauchsmustergesetz (Lov om brugsmodeller) und für Geschmacksmuster das Designgesetz (Designloven) jeweils in aktueller Fassung.
Anträge auf Eintragung sind schriftlich an das Patent- und Markenamt (Patent- og Varemærkestyrelsen) zu richten. Hat der Anmelder keinen Wohnsitz in Dänemark, so kann er sich in Angelegenheiten, die die Anmeldung betreffen, von einer in Dänemark ansässigen Person vertreten lassen.
Die Laufzeiten betragen für Patente 20 Jahre (§ 40 Patentgesetz), für Gebrauchsmuster drei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit auf maximal zehn Jahre (§ 38 Gebrauchsmustergesetz), für Marken zehn Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit auf maximal 20 Jahre (§ 24 Markengesetz) und für Designs fünf Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit auf maximal 25 Jahre (§ 23 Designgesetz).
Dänemark ist unter anderem Mitglied der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO/OMPI) auf der Grundlage des Stockholmer Abkommens vom 14.7.1967; der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ) vom 20.3.1883 in der Stockholmer Fassung vom 14.7.1967; des Straßburger Abkommens über die Internationale Patentklassifikation (IPC) vom 24.3.1971; des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) vom 19.6.1970; des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen - EPC) vom 5.10.1973.
Weitere Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz hält das dänische Patent- und Markenamt (Patent- og Varemærkestyrelsen) auf seiner Webseite in dänischer und englischer Sprache bereit. Ob die Erfindung beziehungsweise der Name oder das Logo bereits existiert, kann man in der Patent- und Markendatenbank (Rettighedsregisteret) abrufen.
Dieses Fragment können Sie in folgenden Kontexten finden: