Rechtsbericht | EU | Ausländische Direktinvestitionen
Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der EU
Geprüft werden können ausländische Direktinvestitionen, die die Sicherheit oder öffentliche Ordnung voraussichtlich beeinträchtigen.
18.09.2020
Von Helge Freyer
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Bonn
Ab dem 11. Oktober 2020 gelten die Regelungen der „Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union“, die am 10. April 2019 in Kraft getreten ist.
Während es in einigen Mitgliedstaaten schon jetzt einen solchen Rahmen gibt (zu nennen ist hier zum Beispiel die deutsche Außenwirtschaftsverordnung), fehlte er bislang auf EU-Ebene. Eingerichtet werden soll vor allem ein unionsweiter Kooperationsmechanismus sowie Informationsaustausch (vgl. Art. 6 der Verordnung). Nicht beabsichtigt ist es, nationale Regelungen zur Investitionskontrolle einzuschränken - diese bleiben durch die Verordnung grundsätzlich unberührt (vgl. Art. 1 der Verordnung).
Was unter „ausländischen Direktinvestitionen“ zu verstehen ist ergibt sich aus Art. 2 der Verordnung.
Die Verordnung enthält in Art. 4 eine – nicht erschöpfende - Liste von Faktoren, die von den Mitgliedstaaten oder der Kommission bei der Ermittlung, ob eine ausländische Direktinvestition voraussichtlich die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung beeinträchtigt, berücksichtigt werden können. Dazu zählen gemäß Art. 4 Abs. 1 der Verordnung Auswirkungen unter anderem auf:
- kritische Infrastrukturen physischer oder virtueller Art, einschließlich Energie, Verkehr, Wasser, Gesundheit, Kommunikation, Medien, Datenverarbeitung oder -speicherung, Luft- und Raumfahrt, Verteidigung, Wahl- oder Finanzinfrastrukturen und sensible Einrichtungen sowie Investitionen in Grundstücke und Immobilien, die für die Nutzung dieser Infrastrukturen von entscheidender Bedeutung sind;
- die Versorgung mit kritischen Ressourcen, einschließlich Energie oder Rohstoffen, sowie die Nahrungsmittelsicherheit;
- den Zugang zu sensiblen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, oder die Fähigkeit, solche Informationen zu kontrollieren.
Zum Thema:
- Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union, veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 79I vom 21. März 2019, abrufbar unter EURLex – Der Zugang zum EU-Recht
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/1298 der Kommission vom 13. Juli 2020 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union, veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 304 vom 18. September 2020, abrufbar unter EURLex – Der Zugang zum EU-Recht
- Überblick über die Prüfung von ausländischen Direktinvestitionen (Screening of foreign direct investment), abrufbar auf der Webseite der Europäischen Kommission
- Überblick über das „Außenwirtschaftsrecht“ , abrufbar auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (zum Abruf stehen an dieser Stelle auch bereit das deutsche Außenwirtschaftsgesetz und die deutsche Außenwirtschaftsverordnung