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FinnlandKapitaltransfer, Gewinntransfer
Recht
Recht kompakt | Finnland | Zahlungsverkehr
Der Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) ist grundsätzlich frei von Beschränkungen.
06.07.2020
Von Nadine Bauer | Bonn
Bei Auslandstransaktionen ist der dazu autorisierten Bank ein Nachweis über das zugrundeliegende Geschäft vorzulegen. Dieser Nachweis dient rein statistischen Zwecken. Für Reisende, die mit mehr als 10.000 Euro Bargeld (oder dem entsprechenden Geldwert in anderen Währungen) aus Drittländern in die EU einreisen oder in solche ausreisen, sind diese Devisen deklarationspflichtig. Weitergehende Informationen hierzu hält die EU auf ihrer Webseite bereit.
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