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Rechtsbericht Frankreich Verfassungsrecht
Bonn (gtai) Trotz einiger Verwaltungsreformen ist die staatliche Organisation Frankreichs im Wesentlichen zentralisiert.
21.01.2014
"Alles läuft über Paris" - dieser Satz gilt zwar nicht mehr so uneingeschränkt wie noch bis weit in die siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts, im Kern gibt er die staatliche Organisation der "Grande Nation" jedoch zutreffend wieder. Mit der Reform 1982 haben die Regionen und Départements das Recht zur Selbstverwaltung erlangt. Von einem Föderalismus wie in Deutschland ist Frankreich aber noch weit entfernt.
Die zentrale politische Figur in Frankreich ist nach wie vor der Staatspräsident, der auch über Befugnisse in der Außen- und Verteidigungspolitik verfügt.
Gegliedert ist das Staatsgebiet in 27 Regionen, 101 Départements und über 36.000 Kommunen. Fünf Regionen befinden sich in Übersee (Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana, Mayotte und la Réunion): Sie haben gleichzeitig den Status eines Département. Darüber hinaus existieren die überseeischen Körperschaften Französisch-Polynesien, Wallis und Futuna, St. Barthélemy und St. Martin sowie St. Pierre und Miquelon, wobei für St.Barthélemy und St.Martin ein Sonderstatus gilt. Eigene Bestimmungen gelten für Neukaledonien und Nebengebiete sowie die französischen Süd- und Antarktisgebiete. Mitglied der EU sind Frankreich und seine überseeischen Départements sowie St.Bartélemy und St. Martin. Die übrigen überseeischen Gebiete sind mit der EU assoziiert.
Die überseeischen Départements sowie St. Bartehélemy und St.Martin sind Teil der EU, während dies für die übrigen überseeischen Gebiete nicht gilt. Die Reichweite des EU-Rechts richtet sich hier nach den Durchführungsbestimmungen der EU, welche die Assoziierung konkretisieren.
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