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Rechtsbericht | Israel | Insolvenzrecht

Vorübergehende Änderung des Insolvenzgesetzes in Israel

Am 4. März 2021 wurde im Gesetzblatt des Landes eine pandemiebedingte, zunächst auf ein Jahr befristete Anpassung des Insolvenzrechts veröffentlicht.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Antrag auf Aussetzung des Insolvenzverfahrens

Wesentlicher Inhalt der Gesetzesnovelle ist eine vorübergehende Möglichkeit für zahlungsunfähige Unternehmen, ein gegen sie laufendes Insolvenzverfahren für die Dauer von drei Monaten auf Antrag beim zuständigen Gericht auszusetzen. Diese neue Vorschrift wurde in das noch relativ junge israelische Insolvenzgesetz (hebräisch) von 2019 eingefügt und ist am 18. März 2021 bereits in Kraft getreten.

Ziel einer solchen Aussetzung des Verfahrens ist die Wiederannäherung zwischen Schuldner und Gläubigern, die möglichst in einem Vergleich enden soll. Für den Fall, dass die Verhandlungen über einen solchen Vergleich innerhalb von drei Monaten nicht zum Erfolg geführt haben, gibt das Gesetz dem Gericht, bei dem das Insolvenzverfahren anhängig ist, auch die Möglichkeit, dieses noch um einen weiteren Monat auszusetzen.

Ein Unternehmen, das von der Aussetzung eines Insolvenzverfahrens profitieren möchte, muss zudem einen detaillierten Plan vorlegen, aus dem genau hervorgeht, wie das Unternehmen innerhalb des Aussetzungszeitraums arbeiten wird. Die zu erwartenden Ein- und Ausgaben sollen aufgeführt werden. Auch kann das die Aussetzung beantragende Unternehmen bereits selbst einen Vorschlag für einen Vergleich einreichen.

Voraussetzungen der Aussetzung

Das jeweils zuständige Gericht wird eine Aussetzung des Verfahrens nur dann anordnen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • ein Vergleich kann auf anderen Wegen nicht herbeigeführt werden
  • es besteht keine Gefahr, dass die Fortsetzung des Unternehmensbetriebs den Gläubigern schadet
  • es sind ausreichend Mittel vorhanden, um den Betrieb des Unternehmens bis zur möglichen Genehmigung des Vergleichs zu finanzieren

Rechte und Pflichten des Unternehmens

Genehmigt das Gericht den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens, hat das für das Unternehmen eine Reihe von Rechten und Pflichten zur Folge.

Einerseits hat es dann Anspruch auf die vorübergehende Aussetzung aller Gerichtsverfahren, Zwangsvollstreckungsverfahren und Inkassoverfahren gegen sich, einschließlich jeglicher Vollstreckungsmaßnahmen in verpfändete Vermögenswerte. Zudem bleiben die Befugnisse der Organe des Unternehmens, wie der Geschäftsführung oder des Aufsichtsrates unberührt.

Andererseits darf das Unternehmen aber während des Aussetzungszeitraums beispielsweise keine Schuldentilgung aus seinem Vermögen betreiben. Es darf auch währenddessen nicht ohne vorherige Genehmigung des Gerichts über seine Vermögenswerte verfügen, sie verkaufen oder ihren Zustand verändern.

Ernennung eines Schuldenregulierungsmanagers

Nach Erlass des Aussetzungsbeschlusses wird ein Schuldenregulierungsmanager für das Unternehmen ernannt. Dessen Aufgabe ist es, die ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens und die Erhaltung des Vermögens des Unternehmens sicherzustellen. Dafür erhält er weitreichende Kompetenzen wie zum Beispiel das Teilnahmerecht an allen Sitzungen des Vorstandes, ein Informationsrecht über alle wesentlichen Tätigkeiten des Unternehmens oder auch den Anspruch, einmal monatlich über die angefallenen und erhaltenen Ausgaben und Einnahmen benachrichtigt zu werden.

Geltungsdauer der neuen Regelung

Diese „Übergangsbestimmungen“ bleiben zunächst für ein Jahr in Kraft. Das Gesetz sieht aber die Möglichkeit einer Verlängerung um zwei weitere Zeiträume von jeweils bis zu sechs Monaten vor.

Die Übergangsbestimmungen sollen vor allem das Verhältnis zwischen Gläubigern und Schuldnern in Form von notleidenden Unternehmen vorübergehend ausgeglichener gestalten. Ebenso soll der Schuldnerschutz in der nach wie vor schwierigen wirtschaftlichen Lage der Corona-Pandemie erhöht werden und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit israelischer Unternehmen gesichert werden.

Mehr zum Thema:

  • GTAI-Rechtsbericht: Israel: Coronavirus und Insolvenz
  • GTAI-Reihe: Welt: Coronavirus und Insolvenz
  • Alle Änderungen des Insolvenzgesetzes im offiziellen Gesetzblatt Israels 
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