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Recht kompakt | Japan | Schiedsgerichtsbarkeit

Schiedsgerichtsbarkeit in Japan

Japan ist Mitglied des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen.

Von Delia Leitner, Julia Merle, Frauke Schmitz-Bauerdick

Japan ist Mitglied des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen und verfügt mit der Japan Commercial Arbitration Association (JCAA) über eine Schiedsinstitution mit eigenständiger Schiedsordnung. Ausländische Schiedsentscheidungen aus anderen Vertragsstaaten können in Japan problemlos vollstreckt werden. Zudem wurde im Februar 2018 von der japanischen Regierung das Japan International Dispute Resolution Center (JIDRC) als Agentur gegründet, um zur weiteren Stärkung der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit und internationalen Mediation in Japan beizutragen.

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