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Recht
Rechtsbericht Kanada Coronavirus
Die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus betrifft Staaten weltweit. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sind enorm. Auch rechtliche Fragen stehen im Fokus.
01.03.2020
Die durch die Covid-19-Pandemie von allen betroffenen Ländern veranlassten Beschränkungen belasten Unternehmen stark. Dies gilt in hohem Maße für Vertragsbeziehungen zwischen deutschen Unternehmen und ihren kanadischen Geschäftspartnern, zunehmend aber auch für drohende Insolvenzen. Was tun, wenn Verträge nicht mehr wie vereinbart erfüllt werden können? Liegt bei der Pandemie ein Fall „höherer Gewalt" vor? Und wo können Insolvenzforderungen angemeldet werden und innerhalb welcher Frist?
Spätestens wenn Probleme entstehen, ist es sehr wichtig, zu ermitteln, nach welchem Recht die Verträge beurteilt werden, die Sie mit Geschäftspartnern aus einem anderen Land geschlossen haben.
Wichtigster Grundsatz hierbei: Als Erstes sollten Sie den betroffenen Vertrag gründlich studieren. Häufig wird eine Rechtswahlklausel enthalten sein. Und in den allermeisten Fällen wird diese Rechtswahl von den relevanten Rechtsordnungen und Gerichten auch akzeptiert werden. Übrigens: Falls es keine Rechtswahlklausel gibt, kann eine solche in aller Regel nachträglich ergänzt werden.
Bitte achten Sie auf eine Besonderheit für Kaufverträge: Wenn in einem Kaufvertrag mit einem ausländischen Vertragspartner die Geltung des deutschen Rechts vereinbart ist, gilt nicht deutsches Recht, sondern UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods - "CISG"). Der Grund hierfür ist, dass deutsches Kaufrecht für internationale Kaufverträge auf das UN-Kaufrecht verweist. Das Kaufrecht des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gilt nur dann, wenn ausdrücklich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart ist.
Aber was passiert, wenn keine Rechtswahlklausel vereinbart ist? Wenn ein innereuropäischer Sachverhalt vorliegt, spricht sehr viel dafür, dass die sogenannte Rom-I-Verordnung das anwendbare Recht bestimmt (weitere Informationen hierzu unter „Covid-19 und B2B-Verträge: Welches Recht gilt für meinen Vertrag?“).
Zunächst: Die Regelungen der Rom-I-Verordnung können durchaus auch dann anwendbar sein, wenn Ihr Vertragspartner aus dem Nicht-EU-Ausland kommt. Das gilt insbesondere dann, wenn im Streitfall ein deutsches Gericht entscheiden würde. Denn es gilt der Grundsatz, dass jedes Gericht immer sein eigenes internationales Privatrecht anwendet. Und das deutsche internationale Privatrecht verweist ausdrücklich auf die Rom-I-Verordnung.
Würde denn ein deutsches Gericht entscheiden? Die Frage, welches Gericht im Streitfall entscheiden würde, ist recht kompliziert zu beantworten. Allerdings: Genau wie bei dem anwendbaren Recht haben Parteien - jedenfalls bei B2B-Verträgen - auch hinsichtlich des Gerichtsstands eine relativ weitgehende Freiheit, zu vereinbaren, welches Gericht eventuelle Rechtsstreitigkeiten entscheiden soll. Auch hier sollte also zunächst der Vertrag studiert werden.
Deutlich schwieriger wird die Situation, wenn ein Gericht aus dem Nicht-EU-Ausland im Streitfall entscheiden müsste. Es würde hierzu, dem oben erwähnten Grundsatz folgend, wohl die Regelungen seines eigenen internationalen Privatrechts anwenden - und diese können unter Umständen von den oben beschriebenen europäischen Regelungen abweichen. Eine - auch nur ansatzweise - Darstellung würde den Rahmen dieser Publikation leider sprengen.
Zum Schluss noch einige kurze Hinweise, die fast immer relevant sind, gleich welche vertragliche oder gesetzliche Regelung zur höheren Gewalt (force majeure) gilt: Zum einen Ihre Pflicht zur Minderung des Schadens, wo immer dies möglich ist. Zum anderen, und eng damit zusammenhängend, die Pflicht zur möglichst zeitnahen Mitteilung, wenn sich ein Problem bei der Erfüllung abzeichnet. Und schließlich sollten Sie daran denken, dass Sie darlegungs- und beweispflichtig für die Voraussetzungen der höheren Gewalt sind, auf die Sie sich berufen. Daher dokumentieren Sie nach Möglichkeit alles, was zu den Schwierigkeiten geführt hat - es mag sich als äußerst nützlich erweisen.
Es wird zunehmend zur traurigen Gewissheit, dass es in Folge der durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten Rezession zu einer weltweiten Pleitewelle kommen wird. Doch wie erfahren Sie, ob Ihr Geschäftspartner zahlungsunfähig ist? Welche Auswirkungen hat die Insolvenz auf den Vertrag? Wo und innerhalb welcher Frist können Forderungen angemeldet werden? Fragen, auf die wir im nachstehenden Länderbericht Antworten geben.