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Recht kompakt | Kanada | Gewerblicher Rechtsschutz

Kanada: Gewerblicher Rechtsschutz

Das Urheberrecht in Kanada wird durch den Copyright Act geregelt.

Von Jan Sebisch | Bonn

Patentrecht

Rechtsgrundlage des Patentrechts ist das Patentgesetz (Patent Act). Der Patentinhaber kann andere von der Herstellung, Verwendung oder dem Verkauf einer patentgeschützten Erfindung ausschließen. Um patentierbar zu sein, muss eine Erfindung neu (novelty), nützlich (utility) und erfinderisch (inventiveness) sein. Die Neuheit einer Erfindung wird unter Bezugnahme auf bestimmte gesetzliche Kriterien beurteilt. Als nützlich gilt eine Erfindung, wenn sie sinnvoll und funktionsfähig ist. Erfinderisch bedeutet, dass die beanspruchte Erfindung für eine Person mit gewöhnlichen Kenntnissen auf dem Gebiet der Technik, auf das sich die Erfindung bezieht, nicht naheliegend ist. Anspruch auf ein Patent hat grundsätzlich nur der Erfinder oder eine Person, die vom Erfinder etwaige Rechte ableitet. Sofern eine Erfindung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gemacht wird, ist der Arbeitgeber mangels gegenteiliger Vereinbarung berechtigt, das Patent für sich in Anspruch zu nehmen. Eine Patentanmeldung unterliegt der Prüfung durch das Canadian Intellectual Property Office (CIPO). Die Laufzeit eines Patents beträgt in der Regel vom Anmeldetag an 20 Jahre. 

Markenrecht

Rechtsgrundlage des Markenrechts ist der Trademarks Act. Eine Marke ist ein Wort, ein Symbol, ein Klang oder eine Form, die verwendet wird, um die Waren oder Dienstleistungen einer Person von denen anderer zu unterscheiden. Grundsätzlich können Marken auch geschützt sein, wenn sie nicht angemeldet worden sind. Sofern eine Marke nicht angemeldet ist erstreckt sich der Schutz nur auf ein geographisches Umfeld, in dem der Inhaber sich in Verbindung mit der Marke und den mit ihr angebotenen Waren und Dienstleistungen eine "reputation" oder einen "goodwill" aufbauen kann. Um eine Marke landesweit zu schützen, ist eine Anmeldung erforderlich. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung ist eine Marke zehn Jahre lang geschützt. Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht die Möglichkeit, den Schutz zu erneuern.

Am 17. Juni 2019 ist Kanada unter anderem dem Madrider Protokoll über die internationale Registrierung von Marken und dem Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (Nizza-Klassifikation) beigetreten. Die damit verbundenen Anpassungen sind die bedeutsamsten Änderungen im kanadischen Markenrecht der letzten 50 Jahre. Unter anderem ist nunmehr die Einreichung einer Markenanmeldung durch eine sogenannte internationale Registrierung (IR) möglich, ohne dass ein Vertreter in Kanada bestellt werden muss.

Urheberrecht

Das Urheberrecht wird durch den Copyright Act (Urheberrechtsgesetz) geregelt. Das Urheberrecht ist das alleinige Recht, literarische, dramatische, künstlerische und musikalische Werke zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und aufzuführen. In diesem Rahmen ist nur die Ausdrucksform eines Werkes geschützt. Das Urheberrecht schützt nicht eine Idee, ein Konzept oder eine Information. Das Urheberrecht gilt in der Regel für die Lebenszeit des Urhebers des Werkes sowie bis zu 50 Jahre danach. Ferner stehen einem Urheber eines Werkes sogenannte "moral rights" zu, diese werden verletzt, wenn ein Werk derartig verändert wird, dass dies rufschädigend oder ehrverletzend für den Urheber sein könnte.

Mitgliedschaft in internationale Übereinkommen

Kanada ist Mitglied folgender internationaler Abkommen/Organisationen:

  • Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO);
  • Berner Übereinkunft (Berne Convention for the Protection of Library and Artistics Works);
  • Pariser Verbandsübereinkunft (Paris Convention for the Protection of Industrial Property);
  • Patentzusammenarbeitsvertrag (Patent Cooperation Treaty) von 1978;
  • Straßburger Abkommen von 1971 über die Internationale Patentklassifikation;
  • Abkommen von Rom über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen;
  • Protokoll zum Madrider Abkommen (PMMA); 
  • Nizzaer Abkommen über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen. 



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