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Rechtsbericht | Malta | Coronavirus

Malta: Coronavirus und Verträge

Malta ist wie viele andere Länder von der Corona-Pandemie betroffen. Auch hier können Verträge nicht wie geplant durchgeführt werden. Liegt ein Fall höherer Gewalt vor?

Von Nadine Bauer | Bonn

Einleitung

Die Einreise nach Malta ist ab dem 1. Juli 2020 wieder möglich, sofern der Herkunftsstaat zum sogenannten sicheren Korridor gehört. Welche Länder hiervon umfasst sind, teilt Visit Malta auf einer entsprechenden Webseite mit. Dort finden sich auch weitergehende Informationen zum Umgang mit COVID-19.

Dennoch bringt die Corona-Pandemie erhebliche Schwierigkeiten für Unternehmen mit sich. Produktion und Lieferketten sowie die Erbringung von Dienstleistungen sind gleichermaßen davon betroffen.

Covid-19 und Vertragsrecht

In Bezug auf vertragliche Verpflichtungen folgt das maltesische Recht der Doktrin pacta sunt servanda in sehr strenger Weise. Das bedeutet, dass Verträge grundsätzlich bindend sind und man sich nur unter engen Voraussetzungen von diesen lösen kann. Auch gilt, dass vertragliche Vereinbarungen im Allgemeinen Vorrang vor den gesetzlichen Regelungen haben. Was vertraglich geregelt ist, bedarf also keines Rückgriffs auf das Gesetz - so auch bei Force Majeure- beziehungsweise Höhere Gewalt-Klauseln. Was genau unter höherer Gewalt zu verstehen ist, ist häufig durch individualvertragliche Konkretisierung festgelegt. Maßgeblich zur rechtlichen Einschätzung ist daher ein direkter Blick in den Vertrag, denn oftmals sind dort explizit Anwendungsfälle (zum Beispiel Naturkatastrophen, Streiks) genannt. Enthält ein Vertrag allerdings keine solche Klausel zu höherer Gewalt, so ist auf die gesetzlichen Bestimmungen zurückzugreifen.

Die maltesischen Gesetze (Laws of Malta) kennen das Prinzip der höheren Gewalt: Art. 1134 des 16. Kapitels (Civil Code) nennt dieses explizit. Für die Annahme höherer Gewalt ist erforderlich, dass es sich um ein außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis handelt, das nicht der sich darauf berufenden Partei zuzuschreiben ist. Weitere Voraussetzung ist, dass das Ereignis auch durch äußerste Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte. Zudem muss die sich darauf berufende Partei nachweisen, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen des betreffenden Ereignisses zu mildern. Die Gerichte lassen eine Berufung auf dieses Konstrukt aber nur unter sehr engen Voraussetzungen zu. Ob die derzeit andauernde Coronakrise ein Ereignis höherer Gewalt darstellt, muss demnach von Fall zu Fall beurteilt werden.

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GTAI-Themenspecial Coronavirus: Über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf Auslandsmärkte sowie damit verbundene rechtliche und zollrechtliche Fragestellungen berichten wir in unserem Themenspecial.

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