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Rechtsbericht | Mexiko | Gewerblicher Rechtschutz

Gewerblicher Rechtsschutz in Mexiko

Patente (Patentes) und Marken (Marcas) werden in Mexiko im Gesetz zum Schutz des gewerblichen Eigentums geregelt.

Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

Patentrecht

Das neue mexikanische Bundesgesetz zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Ley Federal de Protección a la Propiedad Industrial - LFPPI) ist am 5. November 2020 in Kraft getreten.

Ein Patent (Art. 45 ff. LFPPI) kann erteilt werden, wenn es sich um eine Neuheit als Ergebnis einer erfinderischen Tätigkeit handelt und eine gewerbliche Anwendung gestattet.

In Art. 47 des Gesetzes zum Schutz des gewerblichen Eigentums ist ein Katalog mit nicht-patentierbaren Erfindungen enthalten. Dazu gehören beispielsweise wissenschaftliche Theorien oder deren Prinzipien sowie künstlerische Werke oder andere ästhetische Schöpfungen. Ein Patent ist vom Tag der anerkannten Anmeldung 20 Jahre geschützt. Eine Verlängerung ist nicht möglich (Art. 53 LFPPI).

Markenrecht 

Eine Marke (Art. 170 ff. LFPPI) kann für eine Schutzdauer von 10 Jahren beantragt werden, eine Verlängerung ist möglich. Dem Inhaber einer Marke wird durch die Eintragung der Marke das Recht der ausschließlichen Nutzung der Marke in ganz Mexiko und das Recht zur Lizenzierung der Nutzung der Marke gewährt. Ein Katalog nicht-eintragsfähiger Marken ist in Art. 173 LFPPI enthalten.

Patentamt

Zuständige Behörde für die Anmeldung und Registrierung eines Patents oder einer Marke ist das mexikanische Patentamt (Instituto Méxicano de la Propiedad Industrial - IMPI).

Internationale Übereinkommen

Mexiko ist unter anderem Mitglied folgender internationaler Übereinkommen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes:

  • Pariser Verbandsübereinkunft (Paris Convention for the Protection of Industrial Property);
  • Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO);
  • Internationale Klassifikation der Bildbestandteile von Marken (Vienna Agreement Establishing the International Classification of the Figurative Elements of Marks);
  • Straßburger Abkommen über die internationale Klassifikation der Erfindungspatente (Strasbourg Agreement Concerning the International Patent Classification);
  • Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights - TRIPS);
  • Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (Protocol Relating to the Madrid Agreement Concerning the International Registration of Marks).

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