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ThailandSachen- und Immobiliarrecht
Recht
Recht kompakt | Thailand | Immobilienrecht
Wesentliche Rechtsgrundlage ist der Thai Land Code. Ausländern ist es grundsätzlich nicht gestattet, in Thailand Grundeigentum zu erwerben.
15.10.2020
Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick
Für ausländische Unternehmen besteht jedoch die Möglichkeit, bei Gewährung von Investitionsförderung durch das Board of Investment oder bei Zulassung zu einem Industrial Estate, Land für die Ansiedlung der Unternehmung zu erwerben. Unternehmen, deren ausländischer Kapitalanteil unter 50 Prozent liegt, unterliegen nicht den für Ausländer geltenden Beschränkungen. Liegt der ausländische Kapitalanteil jedoch zwischen 40 und 49 Prozent, so ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Vorsicht ist geboten beim Erwerb von Wohneigentum, auch von Time-Sharing-Wohnrechten.
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