Recht kompakt | Togo | Rechtsverfolgung
Rechtsverfolgung in Togo
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zur Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, zum Gerichtssystem sowie zur Schiedsgerichtsbarkeit.
04.01.2021
Von Katrin Grünewald
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Bonn
Anerkennung und Vollstreckung
Ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen existiert zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Togo nicht. Die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen erfolgt daher nach nationalem Recht.
Es wird hier darauf hingewiesen, dass die Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Deutschland (siehe § 328 der deutschen Zivilprozessordnung) als nicht verbürgt gilt.
Gerichtssystem
Das Gerichtssystem Togos ist unter anderem geregelt in Art. 99 ff. der togoischen Verfassung. Das höchste Gericht auf Verfassungsebene ist der Cour constitutionelle. Er entscheidet über die Anwendbarkeit und Auslegung der Verfassung, garantiert die durch die Verfassung gewährten Freiheitsrechte und sichert das Funktionieren der öffentlichen Institutionen und Behörden. Das höchste Gericht in Sachfragen und Verwaltungsangelegenheiten ist der Cour Suprême. Er besteht aus einer Kammer für ordentliche Gerichtsbarkeit und einer Kammer für die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der gleichen Aufteilung folgen auch die unteren Gerichte. Der Cour Suprême entscheidet unter anderem über die Aufhebung von Urteilen der unteren Gericht, und zwar sowohl der ordentlichen Gerichte als auch der Verwaltungsgerichte, über Verfahren gegen Richter sowie Streitigkeiten bei Kommunalwahlen. Die Cours d‘appel entscheiden insbesondere über Berufungen gegen Urteile der unteren Gerichte. Die Tribunaux de Grande Instance, die Tribunaux d’Instance à compétence correctionnelle et civile und die Tribunaux d’Instance à compétence civile sind im Bereich des Zivilrechts für Streitigkeiten mit einem Streitwert bis 500.000 CFA-Franc zuständig.
Daneben gibt es in Togo einige Spezialgerichte, unter anderem die Tribunaux de Commerce. Sie sind unter anderem zuständig für Streitigkeiten zwischen Kaufleuten, Streitigkeiten aus Handelsgeschäften, Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten oder Streitigkeiten in Bezug auf die Handelsregister. Weitere Spezialgerichte gibt es im Bereich des Arbeitsrechts, von Minderjährigen und des Militärs.
Schiedsgerichtsbarkeit
Togo ist dem New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche nicht beigetreten. Informationen zum Übereinkommen finden sich auf der Webseite der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) (dort ist außerdem eine Statustabelle abrufbar).
Ausländische und togoische Schiedsurteile können in Togo nach dem OHADA-Einheitsgesetz Acte uniforme relatif au droit de l‘arbitrage anerkannt und vollstreckt werden. Weitere Informationen zum Schiedsverfahren in den OHADA Mitgliedsländern erhalten Sie in dem GTAI-Bericht OHADA: Die Schiedsgerichtsbarkeit.
Anwälte vor Ort
Auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Lomé steht eine Liste von im Land tätigen Anwälten und Organisationen zur Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten zum Abruf bereit.
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