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TogoUmsatzsteuer / Körperschaftsteuer / Einkommensteuer / Doppelbesteuerungsabkommen / Steuerrecht
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Recht kompakt | Togo | Steuerrecht
Nachstehend finden Sie einen Überblick über das togoische Steuerrecht. Zwischen Deutschland und Togo gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen.
05.01.2021
Von Katrin Grünewald | Bonn
Rechtsgrundlage des togoischen Körperschaft-, Einkommen- und Mehrwertsteuerrechts ist das Loi N° 2018-024 portant Code Général des Impôts.
Der allgemeine Körperschaftsteuersatz (impôt sur les sociétés) beträgt seit 1. Januar 2019 27 Prozent. Zuvor lag er ein Prozent höher. Daneben fällt eine pauschale Mindeststeuer (minimum forfaitaire de perception) in Höhe von 1 Prozent des mehrwertsteuerbereinigten Gesamtumsatzes an, den das Unternehmen im vorherigen Steuerjahr erzielen konnte. Die Steuer muss aber mindestens 20.000 CFA-Franc betragen. Sie kann auf die anfallende Körperschaftsteuer angerechnet werden. Bestimmte Unternehmen sind von der Zahlung der pauschalen Mindeststeuer befreit. Dazu gehören unter anderem Unternehmen im ersten Jahr ihrer Geschäftstätigkeit, Unternehmen, die von der Zahlung der Körperschaftsteuer befreit sind und Unternehmen, die durch den Erhalt von Investitionsanreizen gemäß dem Code des investissements von der Zahlung der Körperschaftsteuer befreit sind.
Körperschaftsteuer fällt in Togo auf das gesamte Einkommen an, das vor Ort generiert wurde.
Die Einkommensteuer in Togo liegt je nach Einkommen zwischen 0,5 und 35 Prozent. Während auf Jahreseinkommen unter 900.000 CFA-Franc der Steuersatz von 0,5 Prozent anwendbar ist, ist auf ein Jahreseinkommen über 15 Millionen CFA-Franc ein Steuersatz von 35 Prozent zu zahlen. Wer in Togo ansässig ist, ist verpflichtet, Einkommensteuer zu zahlen. Gemäß Art. 2 des Code Général des Impôts ist in Togo steuerrechtlich ansässig, wer seinen Wohnsitz dort hat, den Schwerpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen vor Ort hat oder in Togo eine berufliche Tätigkeit ausübt, es sei denn, sie wird neben einer Tätigkeit im Ausland ausgeübt.
Der allgemeine Mehrwertsteuersatz in Togo beträgt 18 Prozent. Auf Exporte fällt ein Mehrwertsteuersatz in Höhe von 0 Prozent an. Außerdem sind zahlreiche Waren und Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu gehören unter anderem die Übertragung von Grundstücken und Unternehmen, die Beförderung von Personen, die Lieferung von landwirtschaftlichen Rohstoffen einschließlich Vieh und Fischereierzeugnisse, Waren und Dienstleistungen, die für die Gründung eines Unternehmens erforderlich sind und in einer Freihandelszone stattfinden, medizinische und paramedizinische Tätigkeiten sowie Bildungsdienstleistungen. Daneben gibt es bestimmte Dienstleistungen, beispielsweise Finanzdienstleistungen oder Versicherungsdienstleistungen, die zwar von der Mehrwertsteuer befreit sind, auf die aber eine spezielle Steuer erhoben wird. Die vollständige Liste der mehrwertsteuerfreien Waren und Dienstleistungen ist abrufbar in Art. 180 des Code Général des Impôts.
Unternehmen, die in Togo steuerpflichtige Leistungen in Höhe von mehr als 60 Millionen CFA-Franc pro Jahr erbringen, sind verpflichtet, sich bei der Finanzbehörde Office Togolais des Recettes (OTR) zu registrieren. Juristische und natürliche Personen, die eine berufliche Tätigkeit ausüben, sind jedoch unabhängig von ihrem Umsatz registrierungspflichtig.
Weitere Informationen zum togoischen Steuerrecht sind auf der Webseite der Finanzbehörde Office Togolais des Recettes (OTR) erhältlich.
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