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ÄgyptenCoronavirus / Steuerrecht
Recht
Rechtsmeldung Ägypten Coronavirus
Die ägyptische Regierung hat im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ein neues Steuergesetz verabschiedet, dass rückwirkend zum 31. März 2020 in Kraft getreten ist.
29.06.2020
Von Jakob Kemmer | Bonn
Das neue Gesetz Nr. 24 aus 2020 regelt besonders im Finanzbereich den Umgang mit den Auswirkungen des Virus.
Die neuen Regeln gewähren allen Unternehmen, die in von dem Virus stark betroffenen Sektoren tätig sind, eine Reihe von Vorteilen und Ausnahmen, um die Krise besser überwinden zu können. Das Kabinett erarbeitet gerade noch einen Erlass zur Benennung dieser Sektoren.
Nach dem Gesetz wird allen Unternehmen das Recht eingeräumt, die Zahlung der Körperschaftsteuer, der Sozialversicherungsbeiträge sowie aller oder eines Teils der fälligen Grundsteuern auf lizenzierte Immobilien, die tatsächlich in den betroffenen Sektoren genutzt werden, für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten aufzuschieben.
Weiter ist es Unternehmen nun möglich, die Gebühren für Verwaltungsdienstleistungen in Raten für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten zu zahlen.
Die Befristung dieser Maßnahmen gilt vorbehaltlich einer Verlängerung für einen weiteren Zeitraum.
Voraussetzung dafür, dass Unternehmen von den Bestimmungen des Gesetzes profitieren können, ist jedoch, dass kein Mitarbeiter entlassen und/oder die Gehälter der Mitarbeiter gekürzt werden.
Allerdings ist es für Unternehmen, die bereits Entlassungen vorgenommen haben immer noch möglich in den Genuss der genannten Regeln zu kommen, wenn die Entlassenen wieder an ihren Arbeitsplatz zurückgeholt werden.
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