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Leitfaden für virtuelle Anhörungen in Schiedsverfahren in Afrika
Der Leitfaden der African Arbitration Academy dient als Ergänzung zu Leitfäden anderer Organisationen und geht speziell auf die besonderen Gegebenheiten afrikanischer Länder ein.
22.07.2020
Von Katrin Grünewald
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Bonn
Ziel des Leitfadens ist es, bei virtuellen Schiedsverhandlungen die Gesundheits- und Sicherheitsbedenken im Rahmen der Covid19-Pandemie zu berücksichtigen. Zudem sollen die Kosten gesenkt, die Effizienz gesteigert und Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologien gefördert werden. Darüber hinaus sollen alle Parteien gleichbehandelt und virtuell gehört werden. Die Hinweise des Leitfadens sind nicht verpflichtend, können aber in eine Schiedsklausel einbezogen werden.
Fragen, die vor dem Abhalten einer virtuellen Schiedsverhandlung zu klären sind, sind unter anderem, welche Technik und Plattform für die Verhandlung benutzt werden soll. In dem Leitfaden wird empfohlen, stets einen Backup-Internetdienstleister und eine alternative Plattform bereitzustellen. Beim Ansetzen eines Termins sollte außerdem berücksichtigt werden, ob sich Parteien aus abgelegenen Orten zuschalten und ob gegebenenfalls unterschiedliche Zeitzonen gelten. Zur Überprüfung der Technik wird ferner empfohlen, spätestens 72 Stunden vor dem eigentlichen Termin eine Testkonferenz durchzuführen.
Im Anhang enthält der Leitfaden verschiedene Musterformulierungen. Dazu gehören eine Musterschiedsgerichtsklausel, ein Muster für eine Vereinbarung über virtuelle Schiedsverhandlungen, eine Verfahrensordnung für ein Cyberprotokoll sowie eine Vorlage für eine Vereidigungsformel von Zeugen.
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