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BrasilienSteuerrecht, übergreifend / Körperschaftsteuer
Recht
Rechtsmeldung Brasilien Steuerrecht, übergreifend
21.08.2014
(gtai) - Der Teilnehmerkreis am vereinfachten Steuerverfahren (SIMPLES Nacional) wurde mit Erlass des Ergänzungsgesetzes Nº 147/2014 erweitert. Die Liste der möglichen Geschäftsaktivitäten von Mikro- und Kleinunternehmen im Sinne des SIMPLES Nacional wurde auf bestimmte Dienstleistungen ausgedehnt. Nunmehr können auch Unternehmen an dem vereinfachten Verfahren teilnehmen, die intellektuelle, technische, sportive, künstlerische oder kulturelle Dienstleistungen erbringen. Das bedeutet, dass insbesondere Angehörige der freien Berufe wie Anwälte, Ärzte, Journalisten, Ingenieure, Architekten und Psychologen für das vereinfachte Verfahren optieren können.
Das 2006 geschaffene Steuerverfahren ermöglicht die vereinfachte Erhebung von Steuern und Abgaben des Bundes, der Länder und Kommunen. Erfasst werden insgesamt acht verschiedene Steuern und Abgaben.
So werden im Rahmen des genannten Verfahrens die Steuern auf Gewinne juristischer Personen (Imposto de Renda da Pessoa Jurídica - IRPJ), der Sozialbetrag aus liquiden Mitteln (Contribuição Social sobre o Lucro Líquido - CSLL), die Beiträge zum Programa de Integração Social und Programa de Formação do Patrimônio do Servidor Público (PIS/Pasep), die Steuer auf Industrieprodukte (Imposto sobre Productos Industria - IPI), die Warenumlaufsteuer bzw. Umsatzsteuer (Imposto sobre Circulação de Mercadorias e Serviços – ICMS), der Beitrag zur Finanzierung der Sozialversicherung (Contribuição para o Financiamento da Seguridade Social - Cofins), die Dienstleistungssteuer (Imposto sobre Serviços – ISS) und die Abgabe zur Sozialversicherung (Contribuição Previdenciária Patronal – CPP) eingezogen.
Abhängig nach Geschäftsaktivität kommen Steuersätze zwischen 16,93% und 22,45% zur Anwendung.
Zudem existieren vereinfachte Formvorschriften. So ist die Abgabe einer Steuererklärung nicht erforderlich. Der Steuerpflichtige hat lediglich eine Erklärung zur Person und zur sozioökonomischen Situation (Declaração de Informações Socioeconômicas e Fiscais – Defis) abzugeben.
Zudem wurde ein weiterer Schwellenwert für Klein- und Mikrounternehmen eingeführt, die im Exportgeschäft tätig sind. Obergrenze für eine Teilnahme am vereinfachten Verfahren ist grundsätzlich ein Einkommen für Mikrounternehmen von 360.000 BRL und für Kleinunternehmen von 3,6 Millionen BRL. Im Exportgeschäft tätige Unternehmen können nun weitere 3,6 Millionen BRL Exporterlöse erwirtschaften und trotzdem am Verfahren teilnehmen.
Die neuen Regelungen gelten ab dem 1.1.2015.
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