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In Chile benötigen ausländische Staatsangehörige, die das Land während der Bearbeitung ihres Erst- oder Visumsverlängerungsantrages verlassen möchten, keine Reisegenehmigung mehr.
12.03.2020
Von Jan Sebisch | Bonn
Obwohl es keine offizielle Richtlinie zur Abschaffung der im Oktober 2019 eingeführten Reisegenehmigungspflicht gibt, hat die chilenische Regierung die entsprechenden Anträge von ihrer Website genommen. Ausländische Staatsangehörige mit anhängigen Anträgen auf ein erstes oder erneuertes Visum oder eine befristete Aufenthaltsgenehmigung müssen somit keine Reisegenehmigung mehr von der Einwanderungsbehörde einholen, um das Land verlassen zu können, solange ihr Visum oder ihre Aufenthaltsgenehmigung noch aussteht. Anstelle der Reisegenehmigung können ausländische Staatsangehörige mit den entsprechenden anhängigen Anträgen nunmehr den Original-Kurierzustellungsbeleg ihres anhängigen Antrags verwenden.
Ferner benötigen auch Antragsteller einer Daueraufenthaltsgenehmigung, die Chile während der Bearbeitung ihres Antrags verlassen wollen, keine Reisegenehmigung mehr. Sie haben nunmehr die Möglichkeit, die Bescheinigung über den in Bearbeitung befindlichen Aufenthalt vorzulegen, die im Rahmen der Online-Antragstellung erstellt wird.
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