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ChileInvestitionsrecht, Investitionsanreize / Kapitaltransfer, Gewinntransfer / Umsatzsteuer
Recht
Rechtsmeldung Chile Investitionsrecht, Investitionsanreize
25.06.2015
(gtai) In Chile wurde am 16.6.2015 ein neues Auslandsinvestitionsgesetz erlassen (No. Boletín 9899-05). Das neue Gesetz löst das seit 30 Jahren geltende Gesetz zur Regelung von Auslandsinvestitionen (Decreto Ley 600/1974) ab.
Die wichtigsten Aspekte des neuen Gesetzes:
- ausländische Investoren sind inländischen Investoren gleichgestellt (Grundsatz der Nichtdiskriminierung);
- ausländischen Investoren wird der freie Zugang zum Devisenmarkt gewährt;
- freie Repatriierung des investierten Kapitals und von Gewinnen möglich;
- eingeführte Waren und Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit einem konkreten Investitionsvorhaben stehen, werden von der Umsatzsteuer befreit, zudem werden die Verfahren zur Beantragung der Steuerbefreiung überarbeitet;
- bestehende Verträge zwischen Investoren und Regierung, die unter dem bisher geltenden Auslandsinvestitionsgesetz (DL 600/1974) abgeschlossen wurden, genießen Bestandsschutz;
- Neugründung diverser Organe wie einem Ministerkomitee und einer Behörde zur Förderung von Auslandsinvestitionen.
Das neue Gesetz tritt am 1.1.2016 in Kraft. Für weitere Informationen wird auf die GTAI-Mitteilung vom 26.02.2015 „Gesetzesentwurf für ein neues Auslandsinvestitionsgesetz vorgestellt“ verwiesen.
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