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ChinaSonstige Steuern / Umweltschutzrecht / Umwelttechnik, übergreifend / Luft-, Klimaschutz / Wasser-, Hochwasserschutz
Recht
Rechtsmeldung China Sonstige Steuern
08.12.2017
(GTAI) Zum Jahresbeginn tritt in China die Umweltschutzsteuer in Kraft, welche die bisherigen Emissionsabgaben ersetzt. Das entsprechende Gesetz wurde am 25. Dezember 2016 vom Ständigen Komitee des Nationalen Volkskongresses verabschiedet. Es richtet sich vornehmlich an Verschmutzer von Luft, Wasser und Boden sowie Lärmverursacher aus traditionellen Industrien wie Stahl-, Zement- und Papierproduktion, Petrochemie sowie Stromerzeuger aus fossilen Brennstoffen. Es bestehen Ausnahmen für die Landwirtschaft, die Transportindustrie und Haushaltsabfälle. Die regionale Umsetzung erfolgt durch die Behörden anhand der jeweiligen Bedürfnisse.
Unternehmen müssen jedes Quartal ihre Umweltschutzsteuererklärung an die zuständige Steuerverwaltung abgeben. Der Steuerbetrag wird dabei von den Unternehmen basierend auf ihren Emissionen errechnet. Diese sind zu messen und aufzuzeichnen; die Werte sind den Steuerbehörden zur Verfügung zu stellen.
Im Einzelnen sind nachstehende Steuern einschlägig:
Auf Verschmutzungen pro Tonne:
Gase: 1,20 CNY (CO² ist nicht erfasst);
Auf Geräuschemissionen pro Monat:
1 bis 3 Dezibel: 350 CNY;
Das Umweltschutzkonzept besteuert umweltschädliche Emissionen, setzt jedoch keine Standards für die Industrie, diese zu reduzieren. Eine Kostenexplosion ist durch das neue System nicht zu erwarten: Branchenexperten rechnen im Fall der Petrochemie damit, dass die steuerliche Belastung nur 0,01 Prozent über den Abgaben aus dem früheren Gebührensystem liegen wird.