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Deutschland / WeltVerbraucherschutzrecht, übergreifend / Wettbewerbsrecht, unlauterer Wettbewerb, Kartellrecht
Recht
Rechtsmeldung Deutschland Verbraucherschutzrecht, übergreifend
15.08.2019
(GTAI) Voraussichtlich im September 2019, etwas später als gedacht, soll es losgehen mit dem „grünen Knopf“. In der Einführungsphase werden zunächst nur einige Produktionsstufen der Lieferkette abgedeckt. Doch was ist der „grüne Knopf“?
In aller Kürze: Der „grüne Knopf“ ist ein „globales Siegel mit staatlicher Überwachung“, so das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das Siegelinhaber ist. Das Siegel soll für nachhaltig produzierte Textilien stehen. Den Verbrauchern kann damit eine Orientierung gegeben werden, für die sich beteiligenden Unternehmen können sich Wettbewerbsvorteile ergeben.
Beantragen kann das Siegel grundsätzlich jedes Unternehmen, das Textilien herstellt und/oder vertreibt.
Zum Thema:
BMZ: Bekanntgabe und Teilnahmeaufruf zur Einführung des Siegels "Grüner Knopf", abrufbar auf der Webseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (Informationen u.a. zu Anforderungen an Unternehmen und Produkte; Ausgestaltung des Antragsverfahrens)
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