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DschibutiSchiedsgerichtsbarkeit / Investitionsrecht, Investitionsanreize
Recht
Rechtsmeldung Dschibuti Schiedsgerichtsbarkeit
Die Republik Dschibuti hat am 9. Juni 2020 die ICSID-Konvention über die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsbürgern anderer Länder ratifiziert.
23.06.2020
Von Katrin Grünewald | Bonn
Damit ist Dschibuti das 155. Mitgliedsland der ICSID-Konvention, die für das neue Mitgliedsland am 9. Juli 2020 in Kraft treten wird, 30 Tage nach der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei der Weltbank.
Die ICSID-Konvention ist die Rechtsgrundlage für das International Centre for Settlement of Investment Disputes, einer zur Weltbankgruppe gehörenden Schiedsinstitution, die insbesondere zur Streitbeilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten im Rahmen von bilateralen und multilateralen Investitionsschutzabkommen dient. Hierzu sollte die ICSID ein unabhängiges, unpolitisches Gremium darstellen, das bei Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten eine Tatsachenfeststellung und Schlichtung anbietet. Die ICSID-Konvention legt dafür den institutionellen und rechtlichen Rahmen fest.
Der Beitritt Dschibutis zur ICSID-Konvention ist insbesondere für solche Unternehmen von Interesse, die vor Ort investiert haben oder dies in Zukunft planen.
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