Rechtsmeldung
EU
Gerichtsverfassungsrecht, Prozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
EU - Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung ab 18.1.17 / Festlegung der Formblätter
Von Helge Freyer
31.10.2016
(GTAI) Im Amtsblatt der EU Nr. L 283 vom 19.10.16 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1823 der Kommission vom 10. Oktober 2016 zur Festlegung der Formblätter nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen veröffentlicht.
Die Durchführungsverordnung tritt am 18.1.17 in Kraft und findet damit zeitgleich Anwendung mit der Verordnung (EU) Nr. 655/2014, die ab diesem Tag gilt.
In den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 fallen Geldforderungen in Zivil- und Handelssachen bei grenzüberschreitenden Rechtssachen (im Einzelnen siehe dazu Artikel 2 und 3). Gegenstand der Verordnung ist gemäß Artikel 1 die Einführung eines Unionsverfahrens, „mit dem ein Gläubiger einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung erwirken kann, der verhindert, dass die spätere Vollstreckung seiner Forderung dadurch gefährdet wird, dass Gelder bis zu dem im Beschluss angegebenen Betrag, die vom Schuldner oder in seinem Namen auf einem in einem Mitgliedstaat geführten Bankkonto geführt werden, überwiesen oder abgehoben werden.“
Der Europäische Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung steht dem Gläubiger alternativ zu den Maßnahmen zur vorläufigen Pfändung nach nationalem Recht zur Verfügung.
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